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Ungelesen 25.03.11, 19:16   #13
Dark Eisloch
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Das ist völlig egal was die dürfen und nicht. Weil wenn man sich den 3DS kauft, bestätigt man automatisch die AGB. Was legal oder illegal dann ist, ist scheißegal, solange man in den AGB gewarnt wurde.
Solange nicht klar ist, wie Nintendo damit umgeht, würde ich vorsichtig sein. Weil das kennen wir doch alles schon von Sony, die haben mit mehr oder weniger Erfolg auch andauernd die AGB´s geändert und mit den meisten Shit kammen die auch durch.
Technisch ist es aber auf jeden Fall ein leichtes, eine Supercard vom Original Alex Raider Softwaretechnisch zu unterscheiden. Ich bin selber Supercard Fan und bin mir auch sicher, das sie wieder ne Lösung finden werden, aber solange noch nichts bekannt ist, wie N damit umgeht sollte man vorsichtig sein. Weil wer weiss schon, was N für Daten vom 3DS erhält. Bestenfalls passiert nix oder ein Online Bann, schlimmstenfalls wird versucht über die IP der Nutzers zu ermitteln und es gibt Post vom Anwalt.
Nintendo wird bestimmt nicht direkt zum launch eine Bannwelle lostretten sondern erstmal Daten sammeln. Daher würde ich echt vorsichtig sein und die AGB durchstöbern nach den Rechten die sich N offen hält

edit:
Wenn in den AGB zb steht, das das Gerät irreparabel durch nicht lizensierte Software beschädigt werden kann, kann man N auch nichts. Kein Richter der Welt würde da den Flashcarduser Recht geben, weil diese Klausel gibt es bei jeder mit bekannten Konsole. Und wer ist schon so blöd und zeigt sich als Raubkopierer selbst an nur um in einen aussichtslosen Verfahren evtl Recht zu bekommen?
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