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Ungelesen 15.03.11, 15:02   #1
Sn1G3
Anfänger
 
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Standard WG-Problem , Besuchsregelung

Liebe Community,
ich lebe seit ca. 4 Monaten in einer WG mit 2 anderen Jungs. Einer ist nett, der andere ... naja. Um zum Thema zum kommen: Da mein Bekanntenkreis/Freundeskreis ziemlich groß ist (und ich daher öfter mal, d.h. ca 2 mal die Woche besuch habe) und meine Freundin auch 2 Wochenenden im Monat hier bei mir in der WG pennt, meint der 2. Mitbewohner ich hätte Schadensersatz zu leisten. Menschlich sowieso (für mich) nicht nachvollziehbar. Theoretisch verbrauchen meine Besucher natürlich auch wasser und strom. Ich habe jetzt mal den Untermietervertrag (ich bin Untermieter)genau durchgelesen. Alles was ich dort gefunden habe ist folgender Absatz:

"Jeder Untermieter muss tatsachen in der Person oder dem Verhalten eines Familienangehörigen oder eines anderen berechtigten Benutzers der Mietsache, die das Untermieterverhältnis berühren oder einen Schadensanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen."

Mir ist jedoch noch nicht ganz klar was dieser ausdrückt. Kann ich also besagtem Mitbewohner ne gesalzene E-Mail schreiben oder sollte ich einlenken?

Liebe Grüße, Sn1g3
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