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Ungelesen 24.02.11, 05:15   #1
Avesta
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Standard Resturlaub bei Kündigung.... Anspruch ?

Wie gesagt, geht es um den Anspruch auf Resturlaub bei Kündigung...
Ich werde zum 31.03.2011 meine jetzige Arbeit kündigen.
Daher sollte ich ja noch 6 Tage Urlaub zur verfügung haben. Ich habe in diversen Foren was von 7 Tage gelesen, da ich weniger als 6 Monate eingestellt war, irgendwas mit Teilurlaub usw... weiß jetzt nicht genau ob das stimmt.

Meine eigentliche Frage ist aber, muss mir der Arbeitgeber den Urlaub noch bis zum 31.03 gewähren, sprich letzter Arbeitstag wäre der 24.03.11.... oder kann er auch sagen, dass es aus betrieblichen Gründen nicht geht und mir die 6 Tage auszahlt. Genau diese Auszahlung will ich vermeiden... Lohnsteuerklasse 5 usw....

Ich werde von Nachtdienst wieder in den Tagdienst gehen, daher wäre mir der Urlaub zur Umstellung extrem wichtig.
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