man "nimmt" nicht "krank", man ist krank .. oder ebend nicht.
Kündigungen mit der Begründung "der mann ist krank" sind nicht zulässig. wärst du einer von meinen mitarbeitern und innerhalb der befristung häufig krank, würde ich dich deinen nachfolger zeitig einarbeiten lassen.
wenn im vertrag steht, das die feiertagsregelung durch den einsatzort bestimmt wird heisst das, das wenn am einsatzort feiertag ist, du nach den feiertagsregelungen frei hast. der freie tag findet nicht in form von urlaub statt und muss auch nicht zu einem anderen zeitpunkt "reingearbeitet" werden.
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Irgendwie komisch, dass das was wir gemeinhin als "unmenschlich" bezeichnen, ausschließlich Verhalten von Menschen beschreibt.
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