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Ungelesen 02.02.11, 17:57   #4
Dr.Anton
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Dr.Anton sollte auf gnade hoffen | -32 Respekt Punkte
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Allerdings, unberührt von der Rückerstattung durch Paypal hast du Zivilrechtlich die Möglichkeit das Geld direkt vom Käufer ein zu Klagen. Denn er Schuldet dir das Geld in dem Fall wieder neu. Ware wurde ja nicht bezahlt.

Nur brauchst du dafür den Beweis, das du den Gutschein auch Tatsächlich verschickt hast. Versandrisiko trägt ja bei Privat der Käufer. Am besten währe, wenn du einen Nachweis hättest, das der Käufer höchst persönlich den Gutschein eingelöst hat. Also keine dritte Person. Dann hast du den Beweis, das er den Gutschein sogar erhalten hat.
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