Kleiner Hinweis, im Widerrufsrecht ist nur von Prüfung die Rede. Nicht vom Gebrauch.
Das heißt, streng nach Gesetz muß der Händler dein Gehäuse nicht mehr zurück nehmen. Insbesondere wenn es zusätzlich zu den Spuren einer Prüfung, noch Gebrauchsspuren hat. Zum Beispiel Farbe in Schraubenlöcher beschädigt. Oder Kratzer in den Laufwerksschächten.
Auch wenn die Mehrzahl der Händler deswegen keinen großen Streit, erst recht nicht vor Gericht, anfangen. Man muß im Einzellfall damit rechnen das er Kostenersatz verlangt.
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