Interessant wäre auch mal die Frage zu klären, wie ein Downloader abgemahnt werden kann, da er ja nichts angeboten hat, somit eigentlich nur der Kaufpreis der CD/DVD zum Zeitpunkt des Downloads als "Schaden" entstanden ist. Die überhöhten Abmahngebühren dürften eigentlich garnicht anfallen (dürfen).
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