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Ungelesen 14.11.10, 12:05   #6
lofgreen
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Erstmal seid froh das kein Personenschaden entstanden ist!
Dann finde ich es mekwürdig, dass man darüber überhaupt reden muss.

Wenn ich mit einem geliehenem Roller auf die "Fresse" falle, habe ich mich logischer Weise auch am Schaden zu beteiligen. Da diskutiere ich nicht drum herum und schiebe meinen Rollerverleiher auf die Nudel! Das verlangt schon der Respekt! Die beiden, welche gefahren sind, sollten sich Gedanken darüber machen, wie sie das wieder grade biegen!!

Wenn man auf Rasen fällt, können auch Kratzer entstehen (ist ja auch mal ein Stein o.ä. im Rasen) Klar sind die Kratzer vom Betonkontakt größer. 200-300 Euronen sind aber noch wenig dafür!

Eine Privathaftpflicht kommt für Schäden an geliehenem Zeug nicht auf! Sollte sich jemand eine tolle Storry ausdenken und den Schaden dennoch melden wird, wird die Versicherung mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Sachverständigen schicken. Der kann Schäden aus dem Fahrbetrieb erkennen.

Den Versicherern werden immer derartige Geschichten aufgetischt. Eine war zum Beispiel mal:

Der Rollerfahrer fährt in einer ruhigen Gegend, vorschriftsmäßig auf der Straße. Ein unachtsam auf die Fahrbahn gelaufener Fußgänger beendet die Ruhe, der Rollerfahrer musste ausweichen und stark bremsen. Der Roller fiel dabei auf die Seite. Alle waren froh, dass niemand zu Schaden kam. Zeugenadressen wurden ausgetauscht, die Polizei wurde nicht gerufen, da niemand verletzt war und der Schaden auch nicht sofort erkennbar war. Am nächsten Tag hat dann ein Freund des Rollerfahrers die frischen Schrammpuren gesehen. Der Rollerfahrer ist dann zur Werkstatt. Die haben ihm einen Kostenvoranschlag geschrieben. Damit ist er zum unachtsamen Fussgänger und hat ihm gesagt: "Du bist Schuld, dass mein Roller zerkratzt ist" er fordert dann Schadenersatzt im Zuge der gesetzlichen Haftpflicht. Der unachtsamen Fussgänger hat eine Haftpflichtversicherung und fragt nach, ob dieses versichert ist...... Das nennt sich dann Versicherungsbetrug und ist strafbar.

Fahren ohne Führerschein entbindet nicht von der Haftung für verursachte Schäden! Das wäre dann ein eigener Tatbestand. Der, der verliehen hat, hätte sich überzeugen müssen, ob der, der geliehen hat eine Fahrerlaubniss besitzt - und der, der geliehen hat, hätte wissen müssen, dass er nicht hätte fahren dürfen. Wenn das angezeigt werden würde, wäre es für beide blöd! (Vorausgesetzt, dass Ganze fand auf "öffentlichem Gelände" statt -> WIKI)
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