Zitat:
Zitat von istebu01
hey leute,
2. Sofern Sie auf Vermittlung und unter Inanspruchnahme der ..... Dienstleistungen und -technik (unter anderem) das Angebot abgeben, einen Vertrag mit einem Drittanbieter abzuschließen, liegt in dieser Bestellbestätigung keine Vertragsannahme hinsichtlich dieses Vertrages. Vielmehr kommen der Vertrag und der korrespondierende Vertrag mit .... unter der Voraussetzung einer Bonitätsprüfung durch den Drittanbieter mit dessen Annahmeerklärung zustande.
lg
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Es geht um ein 3-Personen Verhältnis. Dich (=I), demjenigen, der dir diese Bedingungen stellt (=A) und dem dritten (=D).
Wie ich das lese, hast du A gebeten, dir bei D etwas zu vermitteln. Vielleicht einen Kredit? Jetzt sagt A, dass der Vertrag zwischen dir und D nicht dadurch zustande kommt, dass A der Vermittlung mit der Bestellbestätigung zustimmt. Vielmehr kommt der Vertrag erst zustande, wenn D dem zustimmt. Und das wird D erst dann tun, wenn er deine Bonität geprüft hat.
Eigentlich nichts Dramatisches also.
P.S.
sau unverschämt, wie die so etwas formulieren.