Zitat:
Zitat von Schnullermaske
Ich denke, die Kündigung ist nicht wirksam! Vorausgesetzt, Du bist nicht schon mal wegen ähnlichem abgemahnt worden...
Allein die Tatsache, dass Du eine fristlose Kündigung bekommen hast, ist kein Grund, Dir das ALG zu verweigern! Geh' unbedingt sofort morgen zum Arbeitsamt! Soviel ich weiß, ist die Frist, sich arbeitslos zu melden "3 Tage nach Ausspruch der Kündigung", oder so...
Zumindest zusätzlich zum ALG I kannst Du bei der ARGE auch ALG II beantragen! Ob man ALG II auch direkt anstelle von ALG I (also im Falle einer Sperre) bekommen kann, weiß ich nicht. Oder z.B. Wohngeld - das bekommst Du von Deiner Stadt/Gemeinde!
EDIT: Was Anwalt usw. angeht, kannste mit Sicherheit auch eine kostenlose (oder sehr günstige) Rechtsberatung bei einer Gwerkschaft bekommen!
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ja habe aber gelesen wenn der Arbeitnehmer die kündigung selbt zu verschulden hat kanns zu ner sperre kommen, ob das "selbstverschulden" rechtens is sei mal dahingestellt...naja ich werd morgen aufjedenfall zum amt und dann mal gucken...weil das wär ja echt ein ding...und kann ja nich von mein eltern verlangen das die jetz für 3monate meine miete und so zahlen...