Hallo rebel80,
deine Patientenverfügung in deinem Spoiler ist wohl zu 100% ungültig.
Einmal gilt Sie nicht für die erste Hilfe. Insbesondere auch weil Sie zu diesen Zeitpunkt nicht Bekannt ist.
Genau so wenig ist durch eine Patientenverfügung aktive Sterbehilfe erlaubt. Es geht dort nur darum das man dich nicht mit allen Technischen und Medizinischen Möglichkeiten am Sterben hindert, ohne das diese Maßnahmen deinen Gesundheitszustand verbessern würden.
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