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Ungelesen 14.09.10, 14:57   #9
nichdiemama
Stammi
 
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ich würde ja eher zum schnellstmöglichen anwaltstermin raten (wenn ihr ne rechtschutzversicherung habt), der kriegt innerhalb von 7 tagen sicher ne passende antwort zustande.
ansonsten selber schreiben aufsetzen, in dem mindestens stehen sollte das Du minderjährig bist und somit kein vertrag zustande gekommen ist, der eine zahlung deinerseits erfordert. Es gäbe noch eine reihe anderer sachen, die du reinschreiben könntest wie zB das der hinweis, das es sich um ein reines b2b angebot handelt, nicht klar erkennbar ist aber das könnte ein anwalt sicher besser beurteilen.
wann hast du das ding denn ausgefüllt; also ich meine, ein rücktrittsrecht besteht ja nicht unbegrenzt... ?
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