hast recht hatte das anders in erinnerung
Zitat:
Höhe des Arbeitslosengeldes bei Auszubildenden
Auch Auszubildende, die nach der Ausbildung nicht übernommen werden, haben grundsätzlich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie die Anwartschaftszeit erfüllt haben. Bei ihnen wird das erzielte beitragspflichtige Arbeitsentgelt für die Berechnung des Arbeitslosengeldes zugrunde gelegt. Gab es während der Ausbildung eine Zeit, während der keine Ausbildungsvergütung gezahlt wurde, wird ein vergleichbares tarifliches Entgelt für die Berechnung herangezogen.
|