http://www.rententips.de/rententips/...ente/index.php
http://www.gbe-bund.de/glossar/Erwer..._EU_Rente.html
Zitat:
Jeder, der außerstande ist, länger als drei Stunden täglich einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, ist berechtigt, eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu beanspruchen. Vorrausetzung ist, dass dem Ereignis, das die Erwerbsunfähigkeit zur Folge hatte, eine mindestens dreijährige versicherungspflichtige Berufstätigkeit vorausgegangen ist, bzw. während der letzten fünf Versicherungsjahre eine 36-monatige Beitragspflicht bestand. Die Höhe der EU Rente ist von der Höhe des vorherigen Arbeitseinkommens und der Länge der bisherigen Versicherungszeit abhängig.
Wenn Behinderungen von Geburt an vorhanden sind, oder aus anderen Gründen keine 36 Monatsbeiträge innerhalb der letzten fünf Jahre gezahlt werden konnten, so besteht ein Anspruch auf EU Rente erst, wenn ab diesem Zeitpunkt zwanzig Jahre lang Versicherungsbeiträge gezahlt wurden.
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