Kommt darauf an was in der Arbeitsbescheinigung steht die dir dein AG für die Agentur für Arbeit ausfüllen muss. Wenn da angekreuzt wird, dass eine Kündigung seitens des AG erfolgt ist und kein vertragswidriges Verhalten vorliegt, wird die Agentur keinen Eintritt einer Sperrzeit prüfen.
Vereinbare am besten einen persönlichen Termin zur Antragsabgabe, dann kannst du alles mit dem zuständigen Sachbearbeiter besprechen.
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