Rückgaberecht ja - aber kein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises in BAR.
Vielleicht hätte man vor dem Kaufen mal in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gucken sollen, oder einfach fragen. In einem Laden, der mir beim Umtausch nur einen Gutschein gibt, hätte ich garnicht erst gekauft. Klarer Fall von: Lehrgeld ;-)
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