Einzelnen Beitrag anzeigen
Ungelesen 08.05.10, 17:11   #5
Prince_OF_Lies
Erfahrener Newbie
 
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 165
Bedankt: 11
Prince_OF_Lies hatte eine beschämende und traurige vergangenheit | -1 Respekt Punkte
Standard

Also in meinem Bescheid steht, dass ich 300 Tage Anspruch habe. Von denen ich ca. 70 Tage beansprucht. Als ich angefangen habe zu studieren habe ich natürlich einen Aufhebungsbescheid wegen des Studiums bekommen.

Mehr stand nicht drinnen.
Prince_OF_Lies ist offline   Mit Zitat antworten