Thema: iPhone
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Ungelesen 27.04.10, 19:12   #4
orsel
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ähm, den verkäufer anzeigen? ich würd mir an deiner stelle eher sorgen machen, dass nicht du ne anzeige bekommst, weil du ein (sehr wahrscheinlich) geklautes iphone erworben hast. sagst ja selbst, dass du nur wenige euro gezahlt hast - gutgläubig in hinblick auf die eigentumsverhältnisse kannst du also kaum gewesen sein. ganz im gegenteil musstest du wohl eher erhebliche zweifel daran haben, ob du nicht im begriff bist, hehlerware zu erwerben nach 259 stgb steht nicht nur der verkauf, sondern auch der erwerb hehlereiguts unter strafe. und nein, du brauchst nicht zu 100% davon überzeugt sein, dass das gerät geklaut wurde und darfst dich auch nicht auf angaben des verkäufers verlassen, wenn andere gravierendere anhaltspunkte - wie sie hier ja vorzuliegen scheinen - dagegen sprechen. sobald du deine eigene sim-karte einsetzt und dich bei deinem mobilfunkanbieter "anmeldest" (vorausgesetzt der bestohlene war bei der polizei, die ihrerseits die weitergabe der entsprechende imei-nr des geräts an alle gängigen mobilfunkanbieter veranlasst hat), ist es nur ne frage der zeit, bis ein brief bei dir eintrifft

also ich weiß ja nicht, wie du so drauf bist - aber ich als rechtstreuer bürger hätte jetzt wirklich schiss.

und vorweg (falls sich irgendwelche möchtegern-klugscheißer angesprochen fühlen): habe den ganzen prozess in der praxis mal verfolgen können. also kommt mir nicht mir "kanonen auf spatzen schießen", "aus der luft gegriffen" oder ähnlichem.
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