Ich bezweifel sehr stark, dass man einen rechtlich bindenden Vertrag mit einer Emailadresse eingehen kann. Die Emailadresse ist im Grunde genommen ja für jeden im Internet erreichbar. Wer sagt also, dass nicht IRGENDJEMAND über diese Emailadresse Schmu getrieben hat?! Außerdem kann man doch jede xbeliebige Emailadresse in so ein Feld reintippen. Ist eine Emailadresse eine volljährige geschäftsfähige Person? Diese wird nämlich zum Abschluß eines Vertrages benötigt. Oder wenigstens eine Rechtsform (wie beispielsweise eine GmbH). Diese Mahnung von dir sieht mir doch sehr nach einem Bluff aus vor allem wegen der hohen Anzahl von Drohungen. Wäre die Email ernst gemeint, müsste man nicht so auf die Kacke hauen. Außerdem bezweifel ich, dass die Staatsanwaltschaft private Daten an einen Pornoseitenbetreiber herausgeben, und dabei geht es noch nicht mal um die Pornosache, sondern eher um die Geringfügigkeit. Und Akteneinsicht (zwecks In Erfahrung bringen der Adresse) erhält man erst, wenn eine Akte geöffnet wird. Wenn der Staatsanwalt jedoch denke (und davon gehe ich sehr stark aus), dass es doch das Problem der Pornoklitsche ist, sich um einen ordentlichen Vertragsabschluß zu kümmern, versiegt das Verfahren bevor es eröffnet wurde.
Ich würde nichts machen, solange ich nicht irgendwo meine persönlichen Daten mit Adresse und Pi Pa Po eingegeben habe.
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