Die gesetzliche Gewährleistungspflicht gilt stets für Händler gegenüber ihren Kunden. Dazu zählt, Mängel an Waren innerhalb von zwei Jahren ab Kauf kostenlos zu beseitigen. Kunden können dieses Recht immer nur beim Händler, in diesem Falle also Quelle, einfordern. Existiert der Händler nicht mehr, hat der Kunde auch kein Gewährleistungsrecht mehr. Letzte vage Hoffnung wäre in der Übergangsfrist lediglich, Ansprüche beim Insolvenzverwalter geltend zu machen - hier haben Kunden jedoch ganz schlechte Karten, weil sie sich mit ihrer Forderung ganz hinten anstellen müssen und deshalb sehr oft leer ausgehen.
http://www.n-tv.de/wirtschaft/dossie...cle554828.html
Darauf hab ich auf jeden fall keine lust
Hoffe nur das Saturn nicht auch noch pleite geht