Zitat:
Zitat von Thorasan
Grüß euch,
kennt sich jemand damit aus? Also am sinnvollsten wie willkürlich ärzte diese aussprechen können, wie man am sinnvollsten als angehöriger dagegen vorgehn kann (nicht betroffener), welche art von anwalt da helfen kann usw ?...
Wenn ja bitte melden.
Danke!
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Die Sprechen die Einweisung nicht wilkürlich aus. Nur wenn Gefahr für die Person
besteht oder Gefahr für andere.
Meißt besteht die zunächst für 24 Std. außer bei schlimmeren Fällen da können
es durchaus 6 Wochen sein. Innerhalb diesen 6 Wochen hat der Betroffene aber
die Möglichkeit einen Richter kommen zu lassen der den geistigen Zustand dann
vor Ort überprüft. (Natürlich nur wenn man nicht total psychotisch ist und evtl. mit Blumen redet xd)
So ähnlich läuft es