04.02.10, 12:53
|
#5
|
Mitglied
Registriert seit: Nov 2009
Ort: Im Netz
Beiträge: 294
Bedankt: 1.112
|
__________________
Rechscheibfehler sind nicht beasichtigt aber werden auch nicht nach §123 des Nichty´schen Gesetzbuches als Rechtschreibfehler angesehen sonder dienen zur Unterhaltung!
|
|
|