danke, wie sieht es aus wenn daten mitgenommen wurden bei einer hausdurchsuchung (die aber nicht wegen Filesharing gekommen sind sondern wegen einen anderen Grund wie Körperverletzung die übers interent geplant wurde) Die Kripo hat laut angaben eines freundes von mir 1900gb (auf 4 festplatten) mitgeommen, mit der begründung nach msn protokollen zu suchen (und auch anderen Inet Protkollen um die Straftat der Körperverletzung zu klären). Wenn die jetzt sehen, bei der Polizei, ahh der Angeklagte xy hat hier noch 100 gb musik und da noch 1 tb an filmen, kann man dann mit einer neuen strafanzeige rechnen????
Wäre für qualifizierte Antworten dankbar...
|