T 1: Ohne Einschränkungen verwendungsfähig
T 2: Mit Einschränkungen verwendungsfähig
T 3: Mit Einschränkungen in der Grundausbildung verwendungsfähig
T 4: Vorübergehend nicht verwendungsfähig (Zurückstellung)
T 5: Auf Dauer nicht verwendungsfähig (Ausmusterung)
Gegen den Musterungsbescheid kann Widerspruch eingelegt werden. Über den Widerspruch entscheidet die Wehrbereichsverwaltung.
Mit der Ausmusterung entfällt auch die Pflicht zur Ableistung des Zivildienstes.
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