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Sonicsnail 18.12.20 15:04

Corona-Alternative zu Feuerwerk : Kölner sollen an Silvester Licht an und aus machen
 
Zitat:

Corona-Alternative zu Feuerwerk :
Kölner sollen an Silvester Licht an und aus machen


Köln
Trotz des Böllerverkaufsverbot soll es in Köln an Silvester eine Art Feuerwerk geben: Unter dem Motto: „Licht an. Jahr aus“ sollen die Menschen um Mitternacht für fünf Minuten zu Hause das Licht immer wieder an und ausmachen.


Die Stadt spricht vom „größten Lichtfeuerwerk der Welt“. Am Freitag wurde die Werbe-Kampagne für die Aktion gestartet.

„Kölle strahlt von drinnen – ganz ohne Raketen und Böller, ganz leise. Denn jeder bleibt dabei in seinem eigenen Zuhause und verzichtet auf das Böllern draußen“, erklärte die Stadt in einer Mitteilung. „Pünktlich um 0 Uhr zum Jahreswechsel werden die Lichter der Kölner Haushalte angeschaltet, die Lichter sollen für fünf Minuten hin und wieder aufleuchten. Die Stadt wird damit zum Leuchten gebracht.“

Die Kölnerinnen und Kölner sollen laut Stadt über Plakate, Anzeigen, Online-Werbung und Social Media dazu aufgerufen werden, zudem ihre Fenster bunt zu bekleben oder zu bemalen.

Auf einer Internetseite sowie über Social Media unter dem Hashtag #silvesterfenster wird die Aktion ab Freitag erklärt.

Quelle:
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karfingo 18.12.20 20:14

… und auf den Balkon gehen um „Bumm! Päng! Rumms!“ zu rufen oder schreien …

bollberg1 18.12.20 21:46

Zitat:

Zitat von karfingo (Beitrag 39379830)
… und auf den Balkon gehen um „Bumm! Päng! Rumms!“ zu rufen oder schreien …

nein: auf töpfe und pfannen klopfen:D


ich glaub es geht schon wieder los (roland kaiser)
Zitat:

Gericht in Niedersachsen kippt Feuerwerksverbot an Silvester


Die Landesregierung in Hannover befürchtet Menschenansammlungen wegen des Böllerns an Silvester. Doch ihr generelles Feuerwerksverbot geht dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg deutlich zu weit.

Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat das Feuerwerksverbot in der niedersächsischen Corona-Verordnung vorläufig außer Kraft gesetzt. Ein derart umfassendes Feuerwerksverbot sei als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig, hieß es am Freitag in einer Mitteilung des Gerichts. Die neue Fassung der Corona-Verordnung verbietet in Paragraf 10a nicht nur den Verkauf, sondern auch das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen. Das Verbot sollte landesweit seit dem vergangenen Mittwoch bis zum 10. Januar 2021 gelten.

Dagegen hatte sich der Rechtsanwalt Mark-Oliver Otto mit einem Normenkontrolleilantrag gewandt. Er machte geltend, dass das Feuerwerksverbot keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme sei. Insbesondere sei nicht nötig, dass es sich umfassend auf alle Arten von Feuerwerkskörpern und alle Orte erstrecke. "Das Verbot hat mich massiv geärgert", sagte Otto am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. "Beim Böllern hält man naturgemäß Abstand", betonte der Jurist. Außerdem seien zum Beispiel an einem Feldrand auf dem Land keine Menschenansammlungen an Silvester zu erwarten.

Gericht: Böllerverbot untauglich für Infektionsschutz

Der 13. Senat des OVG gab dem Antrag des Klägers statt. Nach Auffassung der Richter dürften mit Infektionsschutzmaßnahmen nur "infektionsschutzrechtlich legitime Ziele" verfolgt werden, wie die Bevölkerung vor einer Infektion mit dem Sars-CoV-2-Virus zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.

Dazu zählten aber nicht die Gefahren, die sich aus dem Umgang mit Feuerwerkskörpern ergäben. Deswegen sei das Böllerverbot zum Erreichen der infektionsschutzrechtlichen Ziele kaum geeignet, nicht erforderlich und auch nicht angemessen.

Nicht alle Feuerwerkskörper gleich zu bewerten

Zwar habe der Umgang mit Feuerwerkskörpern gerade in der Silvesternacht in der Vergangenheit zu zahlreichen Verletzungen geführt. Dies sei auch in diesem Jahr zu erwarten. Allerdings reduzierten diese kurzzeitig gebundenen Behandlungskapazitäten nicht die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von Covid-19-Patienten.

Zudem sei ein umfassendes Verbot aller Arten von Feuerwerkskörpern nicht erforderlich, argumentierten die Richter. So hätten beispielsweise Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerk nicht das Potenzial, die Ansammlung einer größeren Zahl von Personen zu provozieren.

Köln verbietet Böllern in belebten Zonen

Derweil hat die Stadt Köln das Böllern an Silvester zumindest in einigen Gebieten der Stadt untersagt – und dies ebenfalls mit Bezug auf die Corona-Lage. Vom 31. Dezember, 20 Uhr, bis 1. Januar, 3 Uhr, sei in bekannten Böller-Hotspots das Zünden und Abbrennen von Feuerwerkskörpern, Leuchtkugeln, Raketen, bengalischem Feuer, Rauchpulver oder anderen pyrotechnischen Gegenständen verboten, teilte die Stadt am Freitag mit.

Das Verbot gilt unter anderem für die Domumgebung, die Altstadt, die Rheinufer und Ausgehbereiche wie das Belgische Viertel. Es soll dazu dienen, die Bildung von Menschenansammlungen zu verhindern. Zudem soll es Überbelastungen in den Krankenhäusern verhindern.

Niederlande: Bürger sollen Böller abliefern

Noch einen Schritt weiter gehen die Behörden in den Niederlanden. Denn dort ist derzeit nicht nur der Verkauf und der Einsatz von Feuerwerkskörpern verboten, sondern auch der Besitz und die Lagerung zu Hause. Amsterdam und andere Städte haben die Einwohner deshalb aufgefordert, ihrer Böller-Vorräte bei den Behörden abzugeben.

"Feuerwerk zu Hause? Geldbuße vermeiden und abliefern!", heißt es seit Freitag etwa auf der Website der niederländischen Hauptstadt. Mit dem landesweiten Verbot, das seit dem 1. Dezember gilt, wollen die Behörden erklärtermaßen verhindern, dass die wegen der Corona-Krise stark beanspruchten medizinischen Notdienste sich um den Jahreswechsel herum auch noch um Verletzungen durch Böllern kümmern müssen.

Bei Verstößen drohen Bußgelder und Strafanzeigen. Die Bürgermeister der vier Großstädte hätten daher beschlossen, Sammelstellen einzurichten, bei denen pro Person bis zu 25 Kilogramm Feuerwerkskörper straffrei und kostenlos abgegeben werden können, berichtete ANP. Auch besonders schwere Kracher, deren Verkauf und Besitz schon vor dem jetzigen Verbot illegal waren, könnten auf diese Weise straffrei entsorgt werden.
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Luke_Sky123 18.12.20 22:01

Kommt irgendwann mal .....Versteckte Kamera ??? Wollen die uns alle Verarschen oder seh ich das irgendwie verkehrt???

Kirkwscks4eva 18.12.20 22:18

Zitat:

Kölner sollen an Silvester Licht an und aus machen
Mit einer Taschenlampe und Kenntnis von Morsezeichen würde das a) mehr Sinn machen und b) mehr Spaß machen.

Man stelle sich vor, die Kölner blinken sich lauter Schweinekram zu. :D


Fenster bunt bemalen? Dss freut die Vermieter sicher. :D Aber bitte abwaschbare Farbe nutzen und keine Eddings.

Jubeljahre 18.12.20 22:20

Wir werden doch laufend verarscht. Schon das Verkaufsverbot war ziemlicher Blödsinn.

karfingo 19.12.20 00:38

Ich mag keine Knallerei - klingt wie Kriegsgeschehen.

MotherFocker 19.12.20 10:06

Nicht so oft An- und ausmachen, denn die Baumärkte haben geschlossen.
Sonst ist bis zum 10. Januar Dunkelheit angesagt :D

Draalz 19.12.20 10:48

Ist klar, da stehste dann, mit nem Sektglas in der einen Hand, am Lichtschalter, und tippst, wie nen Blöden, mit der anderen Hand auf Letzterm herum und siehst nichts, weil Lichtschalter ja normalerweise nicht am Fenster plaziert sind. :rolleyes:

Ich empfehle den Sicherungskasten. Da kann man dann die/das ganze Wohnung/Haus 'blinken' lassen. :rolleyes:

Die Kraftwerke werden sich freuen. :rolleyes:

MotherFocker 19.12.20 12:32

�* propos Alternative..
Passend dazu ein Gerichtsentscheid:


Zitat:

Corona-Regelung
Gericht in Niedersachsen kippt Feuerwerksverbot an Silvester
Zitat:

18.12.2020, 19:40 Uhr | dpa, dru

https://bilder.t-online.de/b/89/14/9...ymbolbild-.jpg
Raketen: Das Gericht in Lüneburg sieht es nicht als erwiesen an, dass ein Feuerwerksverbot
zum Infektionsschutz beiträgt (Symbolbild). (Quelle: localpic/imago images)


Die Landesregierung in Hannover befürchtet Menschenansammlungen wegen des Böllerns an Silvester. Doch ihr generelles Feuerwerksverbot geht dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg deutlich zu weit.

Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat das Feuerwerksverbot in der niedersächsischen Corona-Verordnung vorläufig außer Kraft gesetzt. Ein derart umfassendes Feuerwerksverbot sei als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig, hieß es am Freitag in einer Mitteilung des Gerichts. Die neue Fassung der Corona-Verordnung verbietet in Paragraf 10a nicht nur den Verkauf, sondern auch das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen. Das Verbot sollte landesweit seit dem vergangenen Mittwoch bis zum 10. Januar 2021 gelten.

Dagegen hatte sich der Rechtsanwalt Mark-Oliver Otto mit einem Normenkontrolleilantrag gewandt. Er machte geltend, dass das Feuerwerksverbot keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme sei. Insbesondere sei nicht nötig, dass es sich umfassend auf alle Arten von Feuerwerkskörpern und alle Orte erstrecke. "Das Verbot hat mich massiv geärgert", sagte Otto am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. "Beim Böllern hält man naturgemäß Abstand", betonte der Jurist. Außerdem seien zum Beispiel an einem Feldrand auf dem Land keine Menschenansammlungen an Silvester zu erwarten.

Gericht: Böllerverbot untauglich für Infektionsschutz

Der 13. Senat des OVG gab dem Antrag des Klägers statt. Nach Auffassung der Richter dürften mit Infektionsschutzmaßnahmen nur "infektionsschutzrechtlich legitime Ziele" verfolgt werden, wie die Bevölkerung vor einer Infektion mit dem Sars-CoV-2-Virus zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.

Dazu zählten aber nicht die Gefahren, die sich aus dem Umgang mit Feuerwerkskörpern ergäben. Deswegen sei das Böllerverbot zum Erreichen der infektionsschutzrechtlichen Ziele kaum geeignet, nicht erforderlich und auch nicht angemessen.

Nicht alle Feuerwerkskörper gleich zu bewerten

Zwar habe der Umgang mit Feuerwerkskörpern gerade in der Silvesternacht in der Vergangenheit zu zahlreichen Verletzungen geführt. Dies sei auch in diesem Jahr zu erwarten. Allerdings reduzierten diese kurzzeitig gebundenen Behandlungskapazitäten nicht die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von Covid-19-Patienten.

Zudem sei ein umfassendes Verbot aller Arten von Feuerwerkskörpern nicht erforderlich, argumentierten die Richter. So hätten beispielsweise Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerk nicht das Potenzial, die Ansammlung einer größeren Zahl von Personen zu provozieren.

Köln verbietet Böllern in belebten Zonen


Derweil hat die Stadt Köln das Böllern an Silvester zumindest in einigen Gebieten der Stadt untersagt – und dies ebenfalls mit Bezug auf die Corona-Lage. Vom 31. Dezember, 20 Uhr, bis 1. Januar, 3 Uhr, sei in bekannten Böller-Hotspots das Zünden und Abbrennen von Feuerwerkskörpern, Leuchtkugeln, Raketen, bengalischem Feuer, Rauchpulver oder anderen pyrotechnischen Gegenständen verboten, teilte die Stadt am Freitag mit.

Das Verbot gilt unter anderem für die Domumgebung, die Altstadt, die Rheinufer und Ausgehbereiche wie das Belgische Viertel. Es soll dazu dienen, die Bildung von Menschenansammlungen zu verhindern. Zudem soll es Überbelastungen in den Krankenhäusern verhindern.

Niederlande: Bürger sollen Böller abliefern

Noch einen Schritt weiter gehen die Behörden in den Niederlanden. Denn dort ist derzeit nicht nur der Verkauf und der Einsatz von Feuerwerkskörpern verboten, sondern auch der Besitz und die Lagerung zu Hause. Amsterdam und andere Städte haben die Einwohner deshalb aufgefordert, ihrer Böller-Vorräte bei den Behörden abzugeben.

"Feuerwerk zu Hause? Geldbuße vermeiden und abliefern!", heißt es seit Freitag etwa auf der Website der niederländischen Hauptstadt. Mit dem landesweiten Verbot, das seit dem 1. Dezember gilt, wollen die Behörden erklärtermaßen verhindern, dass die wegen der Corona-Krise stark beanspruchten medizinischen Notdienste sich um den Jahreswechsel herum auch noch um Verletzungen durch Böllern kümmern müssen.

Bei Verstößen drohen Bußgelder und Strafanzeigen. Die Bürgermeister der vier Großstädte hätten daher beschlossen, Sammelstellen einzurichten, bei denen pro Person bis zu 25 Kilogramm Feuerwerkskörper straffrei und kostenlos abgegeben werden können, berichtete ANP. Auch besonders schwere Kracher, deren Verkauf und Besitz schon vor dem jetzigen Verbot illegal waren, könnten auf diese Weise straffrei entsorgt werden.
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TinyTimm 19.12.20 20:23

Wer will kann sich ja auf Steam das hier holen:
Fireworks Mania (9.90)
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karfingo 19.12.20 21:33

Zitat:

Zitat von MotherFocker (Beitrag 39384814)
Nicht so oft An- und ausmachen, denn die Baumärkte haben geschlossen.

Bei Sparlampen liegst du richtig. LED vertragen mehr!
Zitat:

Bei Verstößen drohen Bußgelder und Strafanzeigen in NL.
Hier im Kiez knallt es hin und wieder im Dunkeln seit gut einer Woche.

HappyMike34 20.12.20 09:33

Zitat:

Zitat von MotherFocker (Beitrag 39384814)
Nicht so oft An- und ausmachen, denn die Baumärkte haben geschlossen.
Sonst ist bis zum 10. Januar Dunkelheit angesagt :D

Das Stromnetz gehört mit zur kritischsten Infrastruktur in Deutschland - gerade im Winter. Da sollte man nicht von öffentlicher Stelle zu so einem Blödsinn aufrufen, egal wie gering die Wahrscheinlichkeit für einen Ausfall ist. Kurze Änderungen in der Netzbelastung können erheblichen Schaden anrichten.

uexe 20.12.20 09:35

anstelle von Licht aus-an könnte sich auch jeder Haushalt ein Strobo auf die Fensterbank stellen,dürfte für die Leute auf der ISS Interessant aussehen wenn punkt 0Uhr in ganz Deutschland die Strobos angehen :D:D:D

Kirkwscks4eva 20.12.20 09:42

Zitat:

Zitat von HappyMike34 (Beitrag 39394669)
Das Stromnetz gehört mit zur kritischsten Infrastruktur in Deutschland - gerade im Winter. Da sollte man nicht von öffentlicher Stelle zu so einem Blödsinn aufrufen...

Der Letzte macht das Licht aus und Köln ist dunkel. ;)


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