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Razerkrait 13.10.20 08:50

Ärger mit Jobcenter
 
Hallo zusammen,

hab folgendes Problem mit der Behörde.

Gestern lag ein Einschreiben vom Amt in meinen Briefkasten zur Stellungnahme für eine Sanktion weil ich zu einem Termin nicht erschienen bin.
Und zwar sollte ich am Freitag dem 09.10 zu einer Jobmesser in meiner Stadt gehen.
Nur das ich keine Einladung dazu erhalten habe und somit davon nix wusste.
Ohne Einladung hat man kein Tag, Ort und Uhrzeit zu der man dort erscheinen soll.

Es kam schon öfters vor das ich Einladung nicht erhalten habe oder sie beim Nachbarn der den gleichen Name hat eventuell gelandet sind, hab den auch den Vorschlag unterbreitet mir solche per Einschreiben zu schicken kostet aber,
aber für Sanktionsschreiben ist das Geld komischerweise da.

Wie kann ich denen das jetzt sachlich erklären das ich die Einladung nicht erhalten habe?

Oder wird das mit Absicht gemacht um am Arbeitssuchenden zu sparen?

borussi 13.10.20 09:30

liegt doch Offensichtlich,dein Nachbar oder Namensvetter bekommt die deine briefe

Razerkrait 13.10.20 10:52

erklär das aber mal den Verein

karfingo 13.10.20 11:35

Soll der „Verein” es dir doch nachweisen, dass du deren Schreiben erhalten hast.
Ohne Beleg ist keine Anschuldigung möglich.

MotherFocker 13.10.20 14:21

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Zitat:

(2) 1Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. 2Ein Verwaltungsakt, der im Inland oder Ausland elektronisch übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Absendung als bekannt gegeben. 3Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.
Dann mal ran ans Telefon.

elise 13.10.20 17:50

du hast aber doch wohl mit dem namensgleichen nachbarn ausgemacht, dass er dir deine post zukommen lässt... oder kriegt der auch post vom job-center und kann davon ausgehen, dass deine briefe seine sind?

bigobelix 13.10.20 18:13

Jobcenter hat immer Recht! Man kann mit denen nicht reden oder kommst an die Entscheider gar nicht ran. Eine Verwandte musste schon zweimal einen RA einschalten. Einmal wurde sogar schon ein Verhandlungstermin angesetzt. Kurz vor dem Termin zog das Jobcenter die Klage zurück. Der Anwalt vermutete, dass sich das erst dann einer angeschaut hat, der die Aussichtslosigkeit der Klage erkannt hatte. Bezahlen musste sie beides nicht. Zahlen die alles von unseren Steuern.

Kirkwscks4eva 13.10.20 18:52

Während einer Pandemie sind Jobmessen erlaubt? Wo sehr viele Arbeitslose in einem Raum sind? Das ist aber mutig von dem Jobcenter.

Telefonisch klären bringt nichts. Kein Nachweis. Schreib in der Stellungnahme dass Du keine Einladung erhalten hast.

Verweise auf den Nachbarn mit demselben Namen. Aushilfspostboten schmeißen schon mal falsch ein.

Wenn es öfters schon vorgekommen ist teile es denen mit dass Deine Post immer bei dem anderen landet.

Hast Du den Nachbarn gefragt ob er Deine Briefe erhalten hat? Falls ja, warum hat er nicht an Dich weitergeleitet? Oder hat er vielleicht oftmals schon?

sidd 13.10.20 19:31

Schau Dir mal diesen Thread im Elo-Forum an. Wenn Du keine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hast, in der explizit steht, dass du zu Jobmessen gehen musst, ist dein Nicht-Erscheinen nicht saktionsfähig. In dem Urteil ging es um eine Leiharbeitsmesse.

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"1. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
1.1 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.02.2014 - L 7 AS 1058/13 B
Minderung des Arbeitslosengeld II - Notwendigkeit des Erlasses eines Aufhebungsbescheides - Meldeversäumnis - unzulässiger Meldezweck - Besuch einer Arbeitgebermesse von Verleihunternehmen

Leitsätze ( Juris)
Die Minderung des Auszahlungsanspruchs von Arbeitslosengeld II als eine der Rechtsfolgen von Sanktionen stellt im laufenden Bewilligungszeitraum im Vergleich zum davon bewilligten Grundanspruch (Stammrecht) eine wesentliche Änderung dar, die auch nach dem 01.04.2011 einer Aufhebung nach § 48 SGB X bedarf.

Der Besuch einer Messe von Verleihunternehmen (Arbeitgebertag) gehört nicht zu den zulässigen Meldezwecken nach § 309 Abs. 2 SGB III und folglich nicht zu den Verpflichtungen nach § 32 SGB II (Sanktion wegen Meldeversäumnisses).

Quelle: Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz

https://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE140004915&st=null&showdoc case=1&paramfromHL=true#focuspoint"

Razerkrait 14.10.20 11:12

der Nachbar ist so nett der schnautzt einen Voll wenn ich ihn seine Briefe oder Warensendungen die mit der Post kommt vorbei bringe.

Wie ich dazu komme an seine Sachen, von daher denke ich mal das er net so freundlich ist und mir meine Briefe in den Kasten steckt. Nette Menschen gibt es die net mal danke sagen können wenn man ihren Scheiß zu ihnen bringt weil die Post es net auf die Reihe bekommt.

Hab dem JC das auch schon gesagt das es einen Nachbarn mit dem selben Namen gibt.
Antwort ja ja und fertig. Auch den Vorschlag gemacht das per Einschreiben zu schicken zumindest wichtige Termine nope, aber Sakntionsschreiben kommen per Einschreiben.
Mh dafür haben sie anscheinend Geld, oder wird das mit Absicht gemacht das man sparen kann am Arbeitssuchendem?

Kirkwscks4eva 14.10.20 11:39

Also die wissen darüber Bescheid. Schreibe das ruhig hinein dass Du bereits mehrmals mitgeteilt hast dass Deine Post immer bei dem Typen landet und dieser sehr unfreundlich ist und Du nicht weißt ob er Deine Briefe vielleicht einfach wegwirft.

Hast Du Dich auch mal bei der Post beschwert? Wenn der Nachbar so "nett" ist, scheint es ja so dass er die an Dich gerichteten Briefe NICHT weiterleitet. Sind bei Euren Namensschildern die Vornamen mit dran? Dann wirklich Beschwerde beim Postamt dass der Briefbote da falsch einwirft. Falls nicht, nachbessern. Wenn dann immer noch nichts ankommt: Beschwerde bei der Post definitiv und auch dran bleiben.

Razerkrait 14.10.20 16:28

ne nur Nachnamen.
Habs den Postmann/frau auch schon gesagt. Antwort das wird vorsortiert können wir nix dafür und fertig

Kirkwscks4eva 14.10.20 18:05

Zitat:

Zitat von Razerkrait (Beitrag 38768572)
ne nur Nachnamen.
Habs den Postmann/frau auch schon gesagt. Antwort das wird vorsortiert können wir nix dafür und fertig

Natürlich muss der Postbote gucken ob er/sie richtig einwirft. Vorsortiert ist nur eine faule Ausrede. Der Typ gleichen Nachnamens (auch Schreibweise?) wohnt ja im selben Haus. Vielleicht auch mal den Vermieter fragen ob es okay ist dass du ein Schild mit deinem Vornamen dazu klebst. Weil die Post bei Dir immer falsch eingeworfen wird und Du Deine Post schon mehrfach nicht bekommen hast.

Razerkrait 14.10.20 18:32

selbe Schreibweise
ne nicht im selben Haus bin die Nr. 18 und er ist die Nr.17

Kirkwscks4eva 14.10.20 19:19

Dann wirft der Postbote absichtlich falsch ein? Vorsortieren hin oder her: Beschwerde an die Post! Jobcenter das mitteilen - schriftliche Stellungnahme: Du hast die Einladung zur Jobmesse nicht bekommen! Notfalls sollen sie Dir nachweisen dass Du den Brief auch wirklich erhalten hast.

Razerkrait 14.10.20 19:36

werd ich machen mal sehen was dabei rauskommt bei JC

Quagmire22 10.11.20 12:17

Als ich das letzte mal Arbeitslos war, bekam ich sogar meine Termine von denen per E-Mail und SMS. Also keine Ahnung ob das für dich in Zukunft auch mal was wär.
So bist du auf der sicheren Seite und hast weniger stress

Matz96 10.11.20 21:41

Zitat:

Zitat von MotherFocker (Beitrag 38759224)
[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]



Dann mal ran ans Telefon.

Da steht doch alles drinn !
Wenn die Kürzung kommt einfach formlos Widerspruch einlegen, mit dem Verweis auf nicht erhaltene Post.
Dann ist das JC in der Beweisnot...

Ganz simpel

karfingo 11.11.20 04:09

Mein Reden in Post #4 - In Post #17 wurde ohne Begründung mein Beitrag als Quatsch abgetan.

steffi88 11.11.20 11:39

Bin leider auch vom amt abhänig und manchmal kommen keine briefe an. Da bekomme ich auch solche tolle bescheide. Ich lege immer einspruch ein mit dem hinweis das sie es doch bitte nachweisen sollen das ich den brief bekommen habe... ohne einschreiben können sie es nicht also ist eine sanktion unberechtigt und wird abgeschmettert.

Melvin van Horne 11.11.20 13:18

Moin,

wer mal ein schönes Bad in Juristendeutsch nehmen will, [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] empfohlen.

Da ist ganz klar erklärt, wie mit der Behauptung der Brief sei nie angekommen umzugehen ist. Also der Brief gilt als zugestellt drei Tage nach der Abgabe bei Herrn Spahrbier. Ganz einfach. Es sei denn es wäre anders gelaufen. Dann steht im Gesetz das es eben nicht so ist. Es sei denn, dass es anders gewesen wäre. Was aber nicht in Konflikt kommen darf wenn es dann doch ganz anders war. Nicht vergessen werden darf an dieser Stelle natürlich das das Gericht im Einzelfall zu prüfen hat, ob es nicht doch ganz anders war und dem Adressaten also eine Mitschuld trifft die dieser aber verneinen kann, wenn es ganz anders war.

Hat jemand mal ein paar Würfel? Ich brauch´ ein Urteil in einem Verwaltungsgerichtsfall ...

karfingo 11.11.20 13:24

Melvin, nimm bitte einen Spielwürfel mit 12 Seiten, dann ist die Auswahl größer.

Melvin van Horne 11.11.20 13:40

Moin,

vielleicht ginge auch [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]. So, wie Kuni agiert, könnte er auch Verwaltungsrichter sein. "Stupid! You're so stupid!"

Razerkrait 11.11.20 18:38

rückmeldung bis heute nix gekommen denke mal wird auch nix kommen. Weil sie da recht flink sind bei sowas


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