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-   -   [Brisant] Datenschützer: Weiter illegaler Datentransfer in USA (https://mygully.com/showthread.php?t=5973594)

TinyTimm 18.08.20 12:43

Datenschützer: Weiter illegaler Datentransfer in USA
 
Zitat:

Der vom österreichischen Juristen Max Schrems gegründete Datenschutzverein noyb hat über 100 Beschwerden gegen Unternehmen in 30 EU- und EWR-Mitgliedsstaaten eingereicht, darunter auch österreichische. Sie leiteten einen Monat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs noch immer verbotenerweise Daten von jedem Besucher an Google und Facebook USA weiter, erklärte noyb in einer Aussendung heute.

Der EuGH hatte im Juli das 2016 beschlossene Datenaustauschabkommen „Privacy Shield“ zwischen der EU und den USA gekippt. Die Übermittlung von personenbezogenen Daten, etwa über Facebook, und auch in vielen anderen Fällen ist damit illegal.

Websites verwenden weiter US-Dienste

„Eine schnelle Analyse des Quellcodes von europäischen Webseiten zeigt, dass diese einen Monat nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) immer noch Google Analytics oder Facebook Connect verwenden – obwohl beide Unternehmen eindeutig unter die US-amerikanischen Überwachungsgesetze fallen“, so noyb.

„Google behauptet immer noch, sich auf den ‚Privacy Shield‘ zu verlassen – einen Monat, nachdem er für ungültig erklärt wurde. Facebook nutzt weiter die ‚SCCs‘ (Standardvertragsklauseln, Anm.), obwohl der EuGH festgehalten hat, dass diese gegen US-Überwachungsgesetze keinen ausreichenden Schutz bringen und daher nicht genutzt werden dürfen.“

Schrems, Ehrenvorsitzender von noyb, forderte die Datenschutzbehörden auf einzugreifen. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verlange, dass jede Datenschutzbehörde in den Mitgliedsstaaten diese europäischen Regeln auch durchsetzen muss, insbesondere wenn sie eine Beschwerde erhält.
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Avantasia 19.08.20 14:42

Privacy Shield: Schrems beschwert sich über mehr als 100 Webseiten
 
Zitat:

Nach dem Aus des Privacy Shield geht der Datentransfer in die USA unverändert weiter. Beschwerden betreffen auch deutsche Medien und Internetdienste.


Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems hat nach dem Aus des Privacy Shield 101 Beschwerden gegen Unternehmen aus 30 europäischen Staaten eingereicht. "Die jeweiligen Webseiten der Unternehmen leiten Daten über Besucher an Google und Facebook weiter", teilte die von Schrems gegründete Datenschutzinitiative Noyb am Dienstag mit. Die Beschwerden richteten sich auch gegen Google und Facebook in den USA, weil sie diese Daten unter Verletzung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) weiterhin akzeptierten.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am 16. Juli 2020 das Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA, den sogenannten Privacy Shield, für unzulässig erklärt. Dem Urteil zufolge reicht der Privacy Shield nicht als Basis aus, um personenbezogene Daten in die USA zu übertragen. Denn die Überwachungsprogramme der USA, die sich auf die dortigen Rechtsvorschriften stützten, seien "nicht auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt". Daher würden die Anforderungen an das EU-Recht "nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" nicht erfüllt.

Nach Einschätzung von Datenschützern gibt es keine Übergangsfrist nach dem Wegfall der Rechtsgrundlage von Datenübertragungen in die USA. Nach Ansicht der Berliner Datenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk hat der EuGH "grundsätzlich klargemacht, dass die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA weder mit dem Privacy Shield, noch mit Standardvertragsklauseln oder Binding Corporate Rules (BCR) möglich ist".

Diese Auffassung vertritt auch Schrems, der mit einer Klage gegen Facebook die EuGH-Entscheidung erwirkt hatte. Er stört sich vor allem daran, dass die US-Anbieter behaupteten, die Datenübertragung sei auf Basis der sogenannten Standardvertragsklauseln weiterhin möglich. "Der EuGH hat ausdrücklich erklärt, dass man die Standardvertragsklauseln nicht verwenden kann, wenn der Empfänger in den USA unter diese Überwachungsgesetze fällt. Es scheint, dass US-Unternehmen immer noch versuchen, ihre EU-Kunden vom Gegenteil zu überzeugen", monierte Schrems.

Sieben deutsche Firmen betroffen

Als Basis der Beschwerden diente nach Angaben von Noyb eine Analyse von Webseiten. "Wir haben auf den wichtigsten Webseiten in jedem EU-Mitgliedsstaat eine schnelle Suche nach Code von Facebook und Google durchgeführt. Diese Code-Schnipsel leiten Daten über jeden Besucher an Google oder Facebook weiter", sagte Schrems und fügte hinzu: "Weder Google Analytics noch Facebook Connect sind für den Betrieb dieser Webseiten notwendig und hätten daher inzwischen ersetzt oder zumindest deaktiviert werden können."

In Deutschland sind von den Beschwerden sieben Anbieter betroffen: Netzwelt, Sky Deutschland, TV Spielfilm, Dumont.next, Funke Digital, Handelsblatt und Chefkoch.

Schrems hat bereits in einer ausführlichen Stellungnahme die Möglichkeiten von Datenverarbeitern beschrieben, sich nach dem Urteil um eine rechtskonforme Übertragung zu kümmern. Zudem stellt er Mustertexte zur Verfügung, um entsprechende Anfragen an US-Partner oder EU-Partner mit US-Beziehungen stellen zu können.

Vertreter der EU und der USA haben am 10. August 2020 damit begonnen, über Nachbesserungen beim Privacy Shield zu verhandeln. Beobachter gehen jedoch davon aus, dass die USA nicht dazu bereit sein werden, EU-Bürgern vergleichbaren Schutz wie US-Bürgern vor der Massenüberwachung durch Geheimdienste zu gewähren.
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karfingo 20.08.20 01:02

Ist schon hier:
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2020-08-18 von TinyTimm


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