muszezeige |
24.11.19 17:30 |
Zitat:
Eintreiben muss das Geld die zuständige Ausländerbehörde. Soweit die Forderung nicht eingetrieben werden kann, können durch die zuständigen Landesbehörden Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. Als letzter Schritt kann Haft angeordnet werden.
|
Klingt ja fast wie die Aufforderung zu einer Straftat. Da der mittellose Mann seine Schulden niemals bezahlen könnte, wird deutschem Recht nur damit genüge getan, wenn wir ihn in einem unserer vorbildlichen Gefängnisse einsperren können. Dafür muss er sich aber wieder auf den beschwerlichen und illegalen Weg nach Deutschland machen.
|