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kendiman 07.06.18 16:29

Gericht: YouTube haftet für Copyright-Verstöße, muss vor Upload prüfen
 
Zitat:

Gericht: YouTube haftet für Copyright-Verstöße, muss vor Upload prüfen

Ein Fernsehsender hat ein womöglich folgenschweres Urteil gegen die Google-Plattform YouTube erwirkt. Der österreichische Privatkanal Puls 4 hat in erster Instanz erreicht, dass YouTube künftig per Vorabkontrolle sicherstellen muss, welche Inhalte hochgeladen werden. Demnach muss die Internet-Plattform dafür sorgen, dass Videos keine Urheberrechte verletzen.

Das Urteil, das das Wiener Handelsgericht heute in erster Instanz gefällt hat, ist noch nicht rechtskräftig und es ist wahrscheinlich, dass Google bzw. YouTube dagegen berufen werden. Denn das Gericht hat laut einem Bericht der österreichischen Tageszeitung Die Presse einer Klage des Privatsenders Puls 4 stattgegeben und festgestellt, dass die Google-Plattform für Urheberrechtsverletzungen, die auf YouTube von Usern begangen werden, unmittelbar haftet.

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Gilt weltweit?

Der zu ProSiebenSat.1 gehörende österreichische Privatsender ist der Ansicht, dass das Urteil weltweit gelte. Um einen Irrtum auszuschließen nachfolgend die Passage, wie sie Die Presse vermeldet: "Das Urteil sei nicht auf Österreich bezogen, sondern gelte weltweit und für jegliche Inhalte auf dem Videoportal."

Ob ein Urteil eines österreichischen Gerichts aus erster Instanz tatsächlich weltweite Auswirkungen hat, ist fraglich. Dennoch ist Puls Geschäftsführer Markus Breitenecker dennoch der Ansicht, dass dieses Urteil "das Internet revolutionieren könnte".

Laut YouTube sei man nicht für von Nutzern generierte Inhalte verantwortlich, das Portal beruft sich auf das Host-Provider-Privileg des E-Commerce-Gesetzes. Demnach sei man als technischer Dienstleister zu sehen und deshalb auch nur ein Vermittler. Dabei sei allerdings eine neutrale Rolle die Voraussetzung und laut des Handelsgerichts erfülle YouTube diese nicht. Das liegt an den diversen Funktionen YouTubes, darunter Verknüpfung, Sortierung, Verlinkung, Vorschlägen etc.

YouTube äußerte sich hierzu zurückhaltend und verwies darauf, dass man schon jetzt Urhebern diverse Werkzeuge zur Verfügung stelle, damit diese ihre Rechte schützen können. Man werde die Urteilsbegründung prüfen und hält sich alle Optionen offen. Man kann aber wohl davon ausgehen, dass es eine Berufung geben wird.
Quelle: [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]

Mokgor 07.06.18 17:18

Bald gibts dann ÖsiRöhrle, weil YouTube dann einfach ganz Österreich blockiert.

TinyTimm 07.06.18 19:51

Zitat:

Zitat von Mokgor (Beitrag 32119561)
Bald gibts dann ÖsiRöhrle, weil YouTube dann einfach ganz Österreich blockiert.

"Das Urteil sei nicht auf Österreich bezogen, sondern gelte weltweit und für jegliche Inhalte auf dem Videoportal."

Thorasan 07.06.18 21:21

Das ist Blödsinn.. Ein erinstanzliches Urteil des Handelsgerichtes kann nicht weltweite Präferrenz angesehen werden.. Logischerweise wird dagegen Berufung eingelegt und YouTube bzw Alphabet wird Recht bekommen.
Weiß nicht, wieso sich da manche Richter immer so wichtig nehmen, so einen Blödsinn als Urteil raus zu geben. Dass das keinen Bestand hat, ist doch von vorn herein klar und fördert nur weitere Prozesskosten.

Melvin van Horne 07.06.18 21:57

Moin,

wie soll eine Richter eines Handelsgerichtes denn sonst zu seinen 15 Minuten Ruhm kommen? Ich meine "Handelsgericht". Das klingt doch schon nach Muff und staubigen Akten. Und dann diese Chance! Ein mal über das Spielfeld der grossen rennen. Also als eine Art juristischer Flitzer.

Morgen verhandelt er dann wieder [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] ;)


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