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Arbeitsvertrag
Hallo,
ich habe folgendes Problem: Ich bin Physiotherapeut in einer privaten Praxis mit 6 Therapeuten. Ich habe Ende März gekündigt, mit der Annahme, dass ich die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen habe, da in meinem Arbeitsvertrag eine Seite mit der Kündigungsfrist unwissentlich fehlte, aber mein Chef diese hat. Auf diesem Blatt ist allerdings eine Frist von 3 Monaten festgelegt. Nun habe ich bereits den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben und würde dort am 1. Mai anfangen. Heute sagte mir mein Chef, wenn ich die Frist nicht einhalte, droht er mir mit Regressanspruch. Allerdings ist in meinem Arbeitsvertrag nichts festgelegt, von Vertragsstrafen. Meine Frage an euch ist, wenn ich ab Mai meine neue Arbeit beginne, obwohl ich noch die Frist in der alten stelle habe, was kann mir passieren, womit muss ich von Seiten meines alten Chefs rechnen? Vielen Dank schon im voraus |
Ich würde eine einvernehmliche Lösung anstreben. Von Verträgen kann man zurücktreten... gut das ich kein Jurist bin.
Oder hast Du gekündigt, weil ihr Euch nichts mehr zu sagen habt? Ich wüsste zu gern warum dieses ominöse Blatt fehlt, aber das hätte man vorher ja mal fragen können, wie die Frist ist, man muss mit den Leuten reden, auch wenn es schwerfällt. Wieso merkt man sowas erst, wenns zu spät ist? Das in Deiner Kopie keine Frist steht, Dein Boss aber Deine Unterschrift hat, wo sie drinsteht.... seltsam. Versuche eine Einigung herbeizuführen. :) Deine Frage: Wenn Du fehlst bricht Umsatz weg, das kann eingeklagt werden. Oder wenn er einen Ersatzmann einstellt, der teurer ist als Du, klagt er die Differenz ein. Hat er Rechtsschutz und nen Anwalt zur Hand, befreundet eventuell, hat er öfter bei Gericht zu tun, oder sagte er das aus einer Laune? Schwer zu beurteilen. Wäre aber zuerst der fragliche Teil mit dem Vertrag zu klären, das ist die Grundlage. |
Was spricht dagegen mit dem neuem AG zu reden?
Das man die Stelle später antritt. |
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