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iLLoR 22.12.14 19:11

Ebay Scheinwerfer verkauft ... Problem
 
Hi,

habe die Tage aus unserem Ersatzteilfundus (von einer losen Schraubercrew) einen Scheinwerfer für einen Audi A6 4F verkauft, habe zwecks Beschreibung die Teilenummer gegoogelt und da kam Bj. 04 - 08 raus ... jetzt hat den einer ersteigert und meinte jetzt nach der Auktion er würde den sofort retour gehen lassen wenn der ne LED-Leiste hat weil der ja dann von dem Faceliftmodell wäre ... Die komplette Teilenummer hatte ich allerdings im Angebot drin sowie den üblichen Anhang von wegen "Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen zustehende Sachmängelhaftung (auch Garantie oder Gewährleistung genannt) völlig zu verzichten. Der Bieter akzeptiert außerdem mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden auch, dass gemäß dieses Fernabsatzgesetzes kein Wideruf besteht."

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Was heisst das nun für mich ? Der Scheinwerfer hat nämlich eine LED_Leiste welche aber auf den Bildern auch eindeutig zu erkennen ist ... :eek:

Samelia 22.12.14 19:53

Ich würde sagen: Schuld Käufer!

Was sagt eBay?

iLLoR 22.12.14 20:10

Da warte ich noch auf Antwort ... Danke dass es hier schneller geht ;)

dreamboylpz 22.12.14 20:24

Also wenn ich die Teilenummer suche dann komme ich auch nur auf Scheinwerfer ohne LED....

EDIT: Ne stimmt doch nich, sorry. Ich glaub eher da hat jetzt der Käufer bissl Pech gehabt

iLLoR 22.12.14 21:16

Teilenummer ist direkt so vom Aufkleber am Scheinwerfer abgelesen und zum Verkauf steht der mit LED ... also das erste Bild ...

iLLoR 22.12.14 21:19

Ich verkaufe also den Mit LED nur dass dem Käufer JETZT auffällt dass der ja LED hat ... und jetzt meint er dass es das nur für 09 - 11 gibt und er ihn deshalb zurückschickt ...

Die Bilder hab ich höchstpersönlich vom Scheinwerfer gemacht

la_Yoe 23.12.14 01:04

Andernfalls Gebot streichen und an Unterlegenen Bieter verkaufen ...
Wird ja wohl nur 1 Euro oder so weniger sein!

Wenn Deinen Angaben stimmen (Teile-Nummer und Baujahr) dann hat der Käufer Pech gehabt!
Dann war es halt sein Irrtum. Sollte aber an Deinen Angaben etwas nicht stimmen, da hilft dir das mit dem Ausschluss der GW per Privatverkauf nichts. Den die Angaben müssen stimmen!


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