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Rechtslage bezüglich Illegaler Downloads
Hi,
da mir auf der "Expertenseite" Netzwelt.de mir niemand antworten kann oder will, versuche ich es mal hier. Wusste nicht recht wo ich das genau einordnen sollte, wenn es falsch ist bitte moven. Ab gleich folgt nur noch Kopiertes aus dem o.g. Board. ------------------------------------------------ Ich wollte mich mal schlau machen wie zurzeit die Rechtslage in Deutschland ist bezüglich des o.g. Betreffs. Ich habe gerade eben schon versucht selber zu googlen bzw. herauszufinden, aber irgendwie war das eher nichts ganzes und nichts halbes. Zumindest bei gutefrage.net habe ich etwas gefunden, will aber trotzdem jemanden fragen der sich damit auskennt, da ich bisher immer dachte es wäre gesetzlich eine Grauzone. Gestoßen bin ich darauf aus einem Beitrag aus einem "Gullyboard" (nicht hier, ist aus einem anderen, der Beitrag regte mich zu dem Denkanstoß an) und nicht weil ich irgendwas herunterlade oder es vorhabe. Zitat:
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Ich hoffe mir kann jemand diese Frage beantworten bzw. etwas dazu sagen, wie das derzeit mit der Rechtslage aussieht. |
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Das heißt im Klartext dass die erlaubte Privatkopie dann nicht mehr zulässig ist, wenn das zum Download zur Verfügung gestellte Original offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder offensichtlich rechtswidrig im Internet zur Verfügung gestellt wurde. Heißt, das herunterladen von Seiten wie myGully etc. pp. ist illegal. Denn kein Richter der Welt wird dir glauben, dass du bei einer Seite, bei der es nur Downloads gibt nicht wusstest, dass dieses "illegal" ist. Anders sieht das wieder bei Youtube aus. Wenn du dir von dort Filme herunter lädst, oder mp3 konvertierst, dann ist dieses nicht illegal. Die eigentliche Grauzone überhaupt ist die reine Existenz von Foren wie myGully. Da es hier keine Direktdownloads gibt, wie zum Beispiel bei den Streaming-Seiten, welche ihre Streams ja oft selber angeboten haben. Es gibt noch keinen Präzedenzfall welcher Foren wie myGully ganz klar als "illegal" einstuft. |
wozu eigentlich experten fragen? das gesunde rechtsemfinden jedes menschen sollte ausreichen, um sich klar zu sein, dass dinge, die normalerweise geld kosten, auf irgendeine weise gratis beschafft, mit ziemlicher sicherheit illegal ist.
ob man es sich dann trotzdem kostenlos besorgt und damit gewisse risiken eingeht, muss jeder für sich selbst entscheiden. |
Klar geregelt ist das ganze (noch) nicht.
Finger weg von p2p Filesharing. Da kannste schnell Post vom Anwalt kriegen. Downloads von one-klick-hostern wurde ja schon gesagt- in dem Fall auch illegal (Natürlich nur bei urheberrechtlich geschützen Inhalten) ABER bisher (konnte) wurde kein Fall bekannt (zumindest nicht dass ich wüsste), wo jemand dafür belangt wurde. Beim Streaming gibt es derzeit noch keine klare Rechtssprechung. (war ja kürzlich groß in den Medien) Wäre möglich, dass streaming irgendwann mal als legal angesehen wird- so lange kein Richter ein URteil fällt bleibt das grauzone mit unterschiedlichen Meinungen. Wichtig wäre immer das 11 Gebot zu beachten: Lass Dich nicht erwischen !!! ;) |
Hi,
erst einmal danke für deine ausführliche Antwort Prince Porn. Wie hoch wäre denn generell die Chance, dass man beim downloden von One-Click-Hostern erwischt wird? (Ja, auch wenn mein Vorposter sagt, dass ihm kein Fall bekannt wäre bei dem jemand belangt worden ist, aber vielleicht kannst du da ja Klarheit bringen.) Desweiteren: Zitat:
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Wie hoch die Chance ist? 100 %ige Sicherheit gibt es bei keinem Download.
Um bei einem OCH als Downloader an deine Daten zu kommen, müssten die Rechteinhaber den OCH dazu auffordern, die IPs (sofern der OCH diese überhaupt speichert) all derer heraus zu rücken, die eine Datei auf welcher ein Urheberrecht besteht herunter geladen haben. Dann müsste man mit der IP zu den ISPs gehen, und diese dazu auffordern die Daten der betroffenen IPs heraus zu rücken. Das Ganze ist also schon etwas aufwendiger, als zum Beispiel bei P2P-Diensten wo ja die IPs direkt sichtbar sind. |
Hat nicht das Gulliboard die Börse down genommen, als die rechtlich dafür belangt werden sollten?
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Ja und, was hat das Eine nun mit dem Anderem zu tun?
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Das war nur ne Frage die mir gekommen ist, als du von der rechtlichen Grauzone gesprochen hast...
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Gulli hat damals auch einen eigenen "Hoster" gehabt. Sprich deren Angebote dort waren nicht ausschließlich über externe OCHs zu erreichen.
Und da haben auch noch ein paar andere Faktoren eine Rolle gespielt. Kannst dir ja mal Gulli Wars durchlesen: [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] |
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