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Bundesdatenschützerin bleibt bei Ja zu Vorratsdaten
Zitat:
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Sone Shit.. Internet und netzsperren das verstösst doch gegen das Grundgesetz !
Die Kommunikation im Internet ist in Deutschland durch das Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und Paragraph 88 des Telekommunikationsgesetzes geschützt. Sperrungen verletzen – unabhängig von der verwendeten Methode – in unzulässiger Weise diesen vom Gesetz definierten Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses. Da muss sich nur einer finden der die verklagt ! |
Hinzukommt es gibt sicher Möglichkeiten so eine Netzsperre zu umgehen .. oder?
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Was, da soll es einen Interessenkonflikt? Ich kann keinen sehen, meine Augen sind zu.
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Wer hat dir eigentlich ins Hirn geschissen dass du so etwas schreibst, auch wenn es wohl hoffentlich nur Scherzhaft gemeint ist?
Wegen so dummen Kindern wie dir fühlen sich die Politiker dann mit ihrer Vorratsdatensicherung bestätigt! :mad: |
Die Vorratsdatenspeicherung wird so oder so kommen. Kann man nicht ändern.
Die FDP wurde ja ausm Bundestag rausgeschmissen, sie waren wenigstens die einzgen, die dagegen gehalten haben. Aber noch ist das ganze von der EU nicht abgesegnet, mal sehen wie der da entscheidet.... Im letzteren Sinne wird man eh für die Politik und der Datenspeicherung sprechen. Mfg |
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