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Urlaubssperre ???
Hallo zusammen
Ich wollte wissen,da ich in diesen jahr von meinen 30 nur 9 tage urlaub machen dürfte.Und seit oktober bis märz nächsten jahres eine urlaubsperre haben,wann soll ichmeinen Urlaub neheml ?? Der steht mir doch zu !!?? Mein arbeit gebe sagte nur nein er würde ihn auszahlen,ich will das nicht. Kann mir da einer einen rat geben!?:T |
Ihm bleiben nur die 2 möglichkeiten entweder er zahlt dir die restlichen 21 Tage aus oder er lässt dich die Tage nehmen Punkt und Aus. In dem bereich in dem ich arbeite muss der alte Urlaub immer bis April des neuen Jahres genommen weiss nicht wie es in dem bereich ist in dem du arbeitest.
Dir bleiben 2 möglichkeiten entweder du lässt dich auf gut Deutsch gesagt verarschen und lässt den Urlaub verfallen oder du verklagst ihn. |
Muss er ihn mir geben ??
Durch ne klage ,weil ich will ihn ja nicht ausgezahlt bekommen?? |
Lass ihn dir auszahlen, und dann machst du einfach krank, und wenn du Glück hast wirst du dann gekündigt, und brauchst dir um Urlaub keine Gedanken mehr zu machen. :T
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Ich bekomme langsam Angst, ob Personalmanagement der einzige Kurs war, in dem ich aufgepasst habe...
ALSO... Dein Boss kann dir deinen Urlaub nicht genehmigen/verwehren aus: 1. ZWINGENDEN Betrieblichen gründen (welche er dann aber auch nennen MUSS) 2. Aus sozialen Gründen (soziale Belange der Mitarbeiter - also Eltern sollten Urlaub haben, wenn die Kinder Ferien haben... usw.) Er kann dir weiter vorschreiben, wie der Urlaub gestückelt ist - wieder aus ZWINGENDEN Betrieblichen gründen (...) ABER Mit Geld darf der Erholungsanspruch nicht ausgeglichen werden (Steht im Bundesurlaubsgesetz - und da ein Gesetz über Tarifverträgen usw. steht, da Tarifverträge nur gelten, wenn sie VORTEILE gegenüber dem Gesetz bringen, ist das SICHER so). Einzige Ausnahme ist: Wenn wegen Kündigung etc. keine Zeit gegeben ist, den restlichen Urlaub zu nehmen, darf/muss er ausgezahlt werden :) Also wenn du deinem Chef zu blöd kommst und noch auf Probe bist, bekommst ihn auch ausgezahlt ;) xD |
Hallo zusammen,
perfekt geschilderte Antwort von zero_tolerance, nur der letzte Satz hätte nicht sein müssen. |
Grundsätzlich ist der Erholungsurlaub für das entsprechende Kalenderjahr vorgesehen, eine "Mitnahme" ins nächste Jahr ist nur statthaft, "wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen". Und selbst dann müsste der Resturlaub bis spätestens 31.03. des Folgejahres genommen werden, was ja in deinem Fall wegen der Urlaubssperre wieder nicht möglich ist.
@snak23, in dieser Hinsicht bist du nun reichlich spät dran. Wieso hast du nicht bereits im Oktober oder noch früher a) das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht oder falls dieser nicht einsichtig war b) deinem Arbeitgeber mit rechtlichen Schritten gedroht? Zu diesem Zeitpunkt hätte man auch noch viel flexibler den verbleibenden Resturlaub für 2013 aufteilen können. Die 21 Tage nun im neuen Jahr bis März aufzuteilen (wo ja eigentlich sogar Urlaubssperre besteht) ist vermutlich sehr schwierig, wenn nicht gar unmöglich. Aber ganz unschuldig bist du daran wohl nicht, ich würde mir jedenfalls überlegen, ob ich nicht doch mit einer Auszahlung einverstanden wäre. Vielleicht kann man ja auch einen Kompromiss finden, bspw. 2 Wochen Urlaub (= 10 Arbeitstage) und der Rest wird ausgezahlt. Würdest du gegebenenfalls deinen Job riskieren? Denn das machst du wohl ziemlich sicher, wenn du jetzt rechtlich gegen deinen Arbeitgeber vorgehen willst. |
So oder so scheint bei Dir auf der Arbeit etwas schief zu laufen und der Ärger mit dem Chef ist programmiert.
Also zwei Möglichkeiten: -Einlenken, Urlaub hinterhertrauern und über die zusätzliche Kohle freuen oder -harte Linie, Bewerbungen schreiben und guten Anwalt suchen... |
Zitat:
Zitat:
Andererseits wundere ich mich, dass es in diesem Betrieb keine Urlaubsliste gibt, wo man sich Anfang des Jahres einträgt mit dem Wunschurlaub, so kenne ich das von AG die keinen Betriebsurlaub (also wo der gesamte Betrieb geschlossen ist) haben. RANDNOTIZ: Auch wenn der letzte Satz meines vorhergehenden Posts vielleicht sehr sarkastisch klingt und von manchen als "unangebracht" eingeordnet wird - schlussendlich wird es darauf hinaus laufen wenn sich der TE gegen seinen AG stellt. Wenngleich die rechtliche Situation in fast allen Lagen des Arbeitslebens sehr eindeutig ist, werden viele Probleme einfach "unter der Hand" gelöst mit dem Wort "Betriebsinteresse" - also der AG gibt zum Wohl des Betriebes nach. Was allerdings meist für beide Seiten nicht ganz schlecht ist, der AG bekommt was er will und der AN meist eine "Entschädigung" (Immateriell/Materiell) und kann sich über einen mehr oder minder sicheren Arbeitsplatz freuen (wenn man sich öfters für den Betrieb entscheidet, steht man sicher nicht als erstes auf der Entlassungsliste). Ich selbst kenne dies von mir und auch von meinen Freunden und Bekannten. Gerade wenn es um die Arbeitszeit geht, sind es manchmal 60 - 80 (in wirklichen Ausnahmen bis zu 100 also mit Samstag und Sonntag) Stunden Wochen - aber wenn ein Auftrag/Projekt fertig werden muss... Allerdings bekommt man dann auch mal einfach so ein paar Tage frei wenn weniger los ist. Bei meiner Freundin (Ärztin) ist es auch so, dass sie manchmal länger und mehr arbeitet als auf dem Papier steht oder die Ruhezeiten etwas kreativ gesehen werden - aber zum einen hat man eben ein Betriebsinteresse und zum anderen (ja nach Position und Job) weis man meist vorher, dass man vielleicht nicht unbedingt die Stechuhr zum Freund hat, das kann man vielleicht bei Daimler am Band so machen (wobei ich mir nicht mal da sicher bin)... |
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