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00:00 20.10.13 23:28

Mache ich mich strafbar?
 
Wenn ich online im deep web z.B. 6 Iphone 5C's für etwa 800 € kaufe?
Da ich der Käufer bin sollte ich da nicht in irgendwelche rechtlichen Schwierigkeiten geraten, oder?

ckjthedogmaster 20.10.13 23:37

Wenn du die auch bezahlen kannst, solltest du keine Probleme bekommen.

Willy1994 21.10.13 00:08

Bei dem Preis kannst du davon ausgehen das die Handys entweder gestohlen, oder gecardet wurden. (Kreditkartenbetrug) .

(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.

(3) Der Versuch ist strafbar.
Warum sollte der Verkäufer seine Artikel im Deepweb verkaufen, wenn sie legal erworben worden? Bei Ebay etc. würde er viel mehr bekommen.

Wenn du dann auch noch 6 Artikel kaufst und dabei erwischt wirst, hängen sie dir wahrscheinlich noch "Gewerblichen Handel" an. Dann wird es bitter für dich.

Aber um deine Frage zu beantworten: Natürlich ist das illegal. Hier gilt der Grundsatz: "Der Hehler ist schlimmer als der Stehler" Es ist nur dann nicht illegal , wenn du nachweisen kannst, dass du davon nichts wusstest. Im Deepweb kannst du davon ausgehen das dir niemand glauben wird.

lg

davolki 21.10.13 00:52

Hier noch ein Link zu dem Thema, der [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] behandelt.

Wenn du dann versuchst die 6 iPhone zu verkaufen machst du dich natürlich noch mehr strafbar...

Wer jedoch solche Fragen in einem Forum fragt wird vermutlich jedoch keine iPhones bekommen sondern nur um sein Geld beschissen und das ist zumindest für dich legal...

Poppeck 21.10.13 09:36

wie kann man glauben 6 iPhones 5C's für 800€ zu bekommen?!
jeder normale mensch lässt die finger von solchen Angeboten!

Prince 21.10.13 09:40

Weil bei manchen das Hirn aussetzt wenn sie nur den Namen "Apple" sehen/hören!

johnhill3 21.10.13 10:17

da musst du doch davon ausgehen dass es sich um ein geklautes handy handelt, wenn es so günstig im deepweb angeboten wird ^^

00:00 21.10.13 16:51

Zitat:

Zitat von ckjthedogmaster (Beitrag 24969657)
Wenn du die auch bezahlen kannst, solltest du keine Probleme bekommen.

Mir geht es hier tatsächlich um die reine Rechtslage.

Zitat:

Zitat von Willy1994 (Beitrag 24969723)
Bei dem Preis kannst du davon ausgehen das die Handys entweder gestohlen, oder gecardet wurden. (Kreditkartenbetrug) .

Könnte ich in der Tat hätte ich das nötige Hintergrundwissen :unibrow:
Aber davon kann man ja wohl nicht ausgehen.

Zitat:

Zitat von Willy1994 (Beitrag 24969723)
Aber um deine Frage zu beantworten: Natürlich ist das illegal. Hier gilt der Grundsatz: "Der Hehler ist schlimmer als der Stehler" Es ist nur dann nicht illegal , wenn du nachweisen kannst, dass du davon nichts wusstest. Im Deepweb kannst du davon ausgehen das dir niemand glauben wird.

lg

Und wenn ich jetzt jemand wäre der davon keine Ahnung hat und mich einfach über den günstigen Erwerb von Elektronikartikeln freue, ohne irgendwelche Hintergedanken gehabt zu haben? Dann habe ich schlichtweg ein böses Problem?


Zitat:

Zitat von davolki (Beitrag 24969757)
Wer jedoch solche Fragen in einem Forum fragt wird vermutlich jedoch keine iPhones bekommen sondern nur um sein Geld beschissen und das ist zumindest für dich legal...

haha :D :D

Zitat:

Zitat von Prince Porn (Beitrag 24970169)
Weil bei manchen das Hirn aussetzt wenn sie nur den Namen "Apple" sehen/hören!

lol'd in diesem Fall dienten die Apple Produkte tatsächlich als Beispiel, aber was wäre denn ein Thread auf mygully ohne saftiges Apple-Gebashe :D

Zusammenfassend kann man soweit ich das sehe sagen, dass es darauf keine wirklich genaue Antwort, aufgrund der unglaublichen Intransparenz des Rechtssystems gibt.

Prince 21.10.13 16:57

Mir war so als gäbe es einen Gesetzestext dessen Wortlaut ungefähr war, dass wenn man ein Produkt zu einem wirklich absurden Preis kauft, da nicht mehr von "Unwissend" die Rede sein kann.

Heißt, so viel wie jetzt in dem Fall oben ... ich biete dir 6 iPhones 5S zum Preis von 800 € (wo jeder weiß, dass eines schon alleine 800 € kostet), und man dieses kauft, man dann nicht mehr behaupten kann, dass man ja nicht wusste dass das Hehlerware ist.

Eben weil es ein absurd niedriger Preis ist, und man vom gesunden Menschenverstand erwarten kann, dieses als Hehlerware zu erkennen.

Rukashi 21.10.13 17:15

Zitat:

Gesetzestext dessen Wortlaut ungefähr war, dass wenn man ein Produkt zu einem wirklich absurden Preis kauft, da nicht mehr von "Unwissend" die Rede sein kann.
Der Erwerber muss gutgläubig sein. Der Erwerber ist bösgläubig, wenn ihm bekannt ist oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass der Veräußerer nicht Eigentümer ist. Es besteht zwar für den Erwerber keine allgemeine Nachforschungspflicht, aber er muss sich aufdrängenden Zweifeln nachgehen.

Sprich bei solch absurden Angeboten wird ihm das als "böswilliger Kauf" zurechtgelegt.

(Wäre das Angebot geringfügig billiger und es stellt sich heraus, dass es sich um gestohlene Ware handelt müsste er die Ware dem Eigentümer zurückgeben, aber wäre rechtlich nicht belangbar )

Zusammengefasst:
Bei zu günstigen Angeboten machst du dich Strafbar. Bei sehr billigen Angeboten machst du dich nicht strafbar, aber musst sollte die Ware gestohlen sein sie dem Eigentümer zurückgeben.

theodosorius 21.10.13 17:45

Zitat:

Zitat von Rukashi (Beitrag 24971095)
Sprich bei solch absurden Angeboten wird ihm das als "böswilliger Kauf" zurechtgelegt. Damit greift dann der oben genannte Paragraph §§ 247,248 BGB

(Wäre das Angebot geringfügig billiger und es stellt sich heraus, dass es sich um gestohlene Ware handelt müsste er die Ware dem Eigentümer zurückgeben, aber wäre rechtlich nicht belangbar )


Die §§ 247,248 BGB behandeln Zinsen.

Zum Thema:
Wenn du 6 Stück für 800€ kaufen würdest und es käme raus (das muss ja erstmal vorausgesetzt werden, bevor du überhaupt belangt werden kannst), kann man tatsächlich gut von einer Strafbarkeit wegen Hehlerei ausgehen.
Hier wäre dann ein Vorsatzproblem zu diskutieren.
Fahrlässige Hehlerei ist nicht strafbar, kommt also gar nicht in Betracht (§§247,248a StGB behandeln übrigens nur den Umstand, dass bei einem Familiendiebstahl und Geringwertigkeit der Sache ein Antrag zur Strafverfolgung nötig ist).

Da du aber in Erwägung ziehen musst, dass die Handys zumindest irgendwie rechtswidrig erlangt worden sind (allein schon wegen Treu und Glauben, §242 BGB und der guten Sitten, §§134, 138 BGB), würdest du mMn zumindest bedingt vorsätzlich handeln und würdest dich somit gem. §§259 I,III, 12,23 I StGB zumindest wegen versuchter Hehlerei strafbar machen - wenn nicht sogar schon durch das Absenden des Geldes die Hehlerei vollendet ist.

00:00 21.10.13 18:19

Danke ist wirklich erstaunlich wie gut manche sich hier mit dem Gesetz auskennen :T

Prince 21.10.13 18:31

Das ist doch nur logisch. Wir "Raubkopierer" sind doch alles Schwerverbrecher. Vor der Content-Mafia noch schlimmer als ein Mörder etc.

Da muss man sich zwangsläufig etwas mit dem "Gesetz" auskennen! :T

spartaner696 28.10.13 22:54

Du sagst es, mal wieder!!!

way2kewl 29.10.13 00:02

Ansonsten wird das bei den Preisen vermutlich eh nur ein Fall für Deinen Anwalt werden, da Du nie die Geräte sehen wirst nach Bezahlug.

doc_bg 29.10.13 09:26

Das ist Hehlerei.. bei dem Preis müssen die Dinger geklaut sein. Auch wenn du nicht weißt, dass sie geklaut sind und die Polizei an deiner Tür klopft kannst du verurteilt werden!

steffi88 29.10.13 09:56

Da ich in der scene aktiv bin kann ich dir eins dazu sagen lass die finger davon wenn du ein newbi bist. Und sei dir bewusst das sie gecardet wurden bzw werden. Tipps gebe ich dir bewusst nicht denn das ist schon eine andere nummer ist als bei torrent erwischt zu werden.


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