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Geblitzt bitte um hilfe [auto]
Hey leute, Ich wurde heute in ner 50ger Zone mit ca. 80 KM/H Geblitzt von sonem Mobilem Blitzer, die sache ist das Ich noch in'er Probezeit bin und der Wagen nicht auf mich Gemeldet ist sondern auf meine Freundin, und Sie ist aus der Probezeit, Sie saß mit mir im Auto...
meine Frage nun was kann Ich nun machen? Welche Tricks gibt es dort die mit Helfen würden meine Freundin wäre bereit die Punkte zu übernehmen die 100€ die ich zahlen muss sind egal, es geht mir nur darum das ich dieses Aufbausiminar nicht absolvieren möchte. Wenn jemand soeinen fall schonmal hatte oder sich sehr gut auskennt bitte ich um HIlfe danke schonmal im vorraus! |
Bin schon recht häufig geblitzt worden, aber mit heutigem Stand der Technik kann man nicht viel machen. Die halten einen ja so gut wie nie mehr an, sodaß man überhaupt mal einen Ansprechpartner hat.
Warte, bis Du das Schreiben bekommst, und dann ruf mal den/die Sachbearbeiter/in an. Ich habe im Bekanntenkreis von einem Fall gehört, wo ein krankes Kind mit im Auto war und dadurch die Strafe nach Erbringung eines Beweises (Schnittwunde im Gesicht fotografiert) erheblich reduziert wurde. |
Deine Freundin wird den Brief bekommen, dich bringen die doch erstmal überhaupt nicht mit ihr in Verbindung.
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Eben. Die Post bekommt immer derjenige, auf den das Auto zugelassen ist. Normalerweise ist nicht mal ein Foto dabei. Da kommst du oft erst ran, wenn du Einspruch einlegst, da zählt dann das Foto als Beweismittel...
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danke swchonmal für eure antworten ich weiß meine freundin bekommt den brief und ich will wissen ob es möglich ist das
a) Sie sagt Sie ist gefahren, wobei ichs bezweifel weis sie neben saß und ya kein junge ist oder b) sie sagen kann das es ein bekanter war (nach motte sie will ihn nicht belasten) oder c) wäre meine variante das ich per schreiben erstmal auf eine "Eichung" der Anlage anfordere und somit die zeit verzögere... :S es gibt bestimmt tricks... |
sie bekommt den brief und musst doch zahlen ...
is das bei euch in deutschland nicht auch so das eine fahrererhebung vorgebracht werden muss wenn der Halter sich weigert zu zaheln?? ähm naja sie is bereit die punkte zu übernehmen...die kohle kannste ja ihr geben also sollt das keine probs geben...glaub der polizei is es egal wer zahlt und wer die Punkte hat oder irre ich mich da ?? is hier am Board nicht auch iwo ein Cop unterwegs?? lg |
Wenn Das Blitzer Foto nicht zum Halter Passt wird sowieso erst einmal ermittelt wer der Fahrer sein könnte ! Da hat Deine Freundin schon das Recht die Angaben zu verweigern ! Aber wenn Sie Pech hat wird ihr ein Fahrtenbuch auferlegt .
Und ich denke mal der Rennleitung wird es nicht egal sein wer die Strafe zahlt und wer die Punkte bekommt . Sie wollen ja Erziehend einwirken auf den Verkehrssünder . Wenn dieser aber nicht den Mut hat dafür einzustehen ,dann wird er auch in Zukunft immer schneller sein als die Polizei erlaubt . |
danke nochmals für eure antworten
1ne frage hätte ich da noch undzwar das fahrtenbuch wielange muss man das halten? €: Ich saß mit meine Freundin ya im Auto dürfen die das Foto von uns Komplett auswerten oder nur das von mir, weil wenn die es dürfen sehen die ya das meine Freundin dabeiwar sprich die Fahrzeughalterin... |
fahrtenbuch?
soweit ich weiß 1 jahr. sicher sehen sie, daß zwei personen im fahrzeug waren und daß deine freundin nicht gefahren ist, wenn schon der fahrer männlich ist. und was soll dir die verzögerung durch eine eichung bringen? der tatzeitpunkt zählt und außerdem sind die dinger geeicht und bringen dir kaum bis garkeine zeit. |
Ich wurde vor einigen jahren mal geblitzt von so einem mobilen gerät und bekam dann auch die post mit bild.
wenn erkennbar ist das da ein mann anstelle der Fahrzeughalterin hinterm steuer sitzt und eine weibliche person da als beifahrerin mit im wagen sitzt,helfen eh keine ausreden mehr. Und vor dem aufbauseminar drücken geht dann schon mal gar nicht. nimm es hin wie es ist und sieh es als Lehrgeld an und gewöhn dir das rasen ab,anstelle nach irgendwelchen möglichkeiten zu suchen sich zu drücken vor der strafe. Typisch Fahranfänger :rolleyes: es ist immer noch besser geblitzt zu werden als vieleicht noch einen crash wegen überhöhter geschwindigkeit zu verursachen,der dann vielleicht noch mit personenschäden endet glaubs mir. |
Es könnte aber auch sein, das man persönlich Vorsprechen muss, wer der Fahrer gewesen ist. Dann kann man sich nicht raus reden, wer gefahren ist, dafür haben die einen Beweisbild.
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Und es kommt doch auch drauf an, ob es sich um ein Verwarnungsgeld ( unter 20km/h zu
Schnell ) handelt oder eben nicht mehr. Bei 80km/h in einer 50iger Zone ist auch mit Abzug der Toleranz die Geschwindigkeit über 70km/h. Ich denke, dass die dann wohl genau wissen wollen, wer gefahren ist. Liegt die Geschwindigkeit in der Toleranz der 20km/h reicht es das zu bezahlen und gut isses... Keine Gewähr drauf, hab aber heute auch Post gekriegt wegen zu schnell. :mad: :rolleyes:In einer 50iger Zone nach Abzug der Toleranz 66km/h. Da war ein Zahlschein dabei über 35€ und ein Widerruf. Der Wagen ist auch nicht auf mich zugelassen und die Post ging an den Halter. Da stand drin, dass man innerhalb einer Woche Widerspruch einlegen kann unter Angabe des Fahrers oder man bezahlt und das Ding ist durch... |
Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.
(Strafen für Pkw mit Anhänger und Lkw ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht hier beim KBA) Ab 40 Euro kommen wenigstens 23,50 Euro Gebühren hinzu. innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !) bis 10 km/h 15,- EUR 11-15 km/h 25,- EUR 16-20 km/h 35,- EUR 21-25 km/h 80,- EUR, 1 Punkt 26-30 km/h 100,- EUR, 3 Punkte 31-40 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 41-50 km/h 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 51-60 km/h 280,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot 61-70 km/h 480,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot über 70 km/h 680,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot Es wird Teuer :D aber das ist halt so mit Lerngeld! Und da du in der Propezeit bist weiste ja was auf dich zu kommt! |
Abwarten, wenn er glück hat bleibts bei 35€
Weil erstmal werden 3 Kmh abgezogen das wären dann 77Kmh und das laut tacho, kann gut sein das der tacho 7 Kmh vorgeht. |
Es wird ja ein Bild von dem mobilen Blitzer gefertigt und wenn das nicht zum Halter passt (Fahrer warst ja du und nicht deine Kleine) wird im Regelfall eine Fahrerermittlung über den Halter durchgeführt. Da muss sich deine Freundin äußern, wer gefahren ist. Wenn sie sagt sie weiß es nicht oder ähnliches, dann KANN die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden oder sonstige Späße.
Rauszögern bringt nichts, weil jede getätigte Ermittlung seitens der Cop die Verjährung hemmt. Also kommst du da so nicht raus. Ich würde auch erstmal abwarten, bis der Wisch kommt und welche Geschwindigkeit da gemessen wurde. Je nach Messverfahren werden da mehr oder weniger kmh Toleranz abgezogen. Und dein Tacho geht ja auch etwas vor. Also alles easy ;) |
das ändert alles nichts daran das das aufbauseminar wartet UND die probezeit nochmals um 2 jahre verlängert wird sobald das vergehen über ein verwarngeld (Ab 40 Euro aufwärs) hinausgeht und zusätzlich mit punkten bestraft wird.
auswirkungen auf die probezeit hat es erst bei überschreiten von gemessenen 21 km/h. und das ist im grunde die eigendliche strafe. |
Vllt. bleibt ja bei diesem Aufbauseminar was hängen !
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Wenn man in der Probezeit ist, sollte man defenitiv mit nicht mehr als 20 Km/h unterwegs sein, als erlaubt.
Kannst die Community ja in der Zukunft wissen lassen, wie das ganze ausgegangen ist. |
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Hab den umgekehrten Fall vor einigen Wochen selber gehabt, meine Freundin hat es erwischt in meinem Wagen. Zitat:
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sagt doch niemand, daß er es täglich macht...kann ja mal passieren. außerdem ist 50er zone nicht gleich 50er zone. klar ist er zu schnell gewesen und soll die konsequenzen tragen aber wer wirklich noch nie zu schnell gefahren ist, werfe den ersten stein. |
ich hatte bei meinem ersten und einzigen Fotoshooting mit der Polizei angegeben das Kumpel von mir am steuer war.
dann hat er einen Brief bekommen...hat einfach bestätigt das er es war, hat strafe gezahlt, punkt bekommen und fertig. |
1. Freundin ist Halterin und wird angeschrieben
2. Freundin hat kein Aussageverweigerungsrecht, ihr müsstet mind. verlobt sein 3. Sehen die, dass keine Frau am Steuer sass. Es sei denn, du hast sehr weibliche Gesichtszüge 4. Wenn deine Freudin trotzdem nix sagt, da machen die für 100 Euronen schon ein bischen mehr. 4.1 Mit dem Foto in der Hand Nachbarn fragen, wer das denn wohl sein könnte 4.2 Freundin zu einer richterlichen Vernehmung vorladen und da muss sie denn aussagen 4.3 Falls alles nicht zum Ziel führt das Fahrtenbuch. Ganz tolle Sache kostet einiges an Geld und Aufwand. Dieses Buch muss nämlich regelmäßig bei der Behörde vorgelegt werden. Wenn irgendwas nicht stimmt, dann bekommt der halter ein Bußgeld. Deine Freundin sollte sich m.E. also vor solch einem Buch hüten. Vor allem Du als Fahranfänger fährst mehr als 50% zu schnell. Es hat doch bestimmt einen Grund warum man da nur 50 fahren darf. Als Fahranfänger kaum Fahrerfahrung und null Fahrzeugbeherrschung hast du mit deiner Freundin auf dem Beifahrersitz wohl einen auf dicke Hose gemacht. Also das sollte Dir doch mehr als 100 Euronen Wert sein oder? |
Zitat:
Als eine Freundin von mir (allerdings nicht in der Probezeit) vor gut 4 Monaten in meinem Wagen geblitzt wurde, habe ich ca. 4 Wochen später einen Brief (waren nach Abzug der Toleranz noch +23km/h) mit Bild und der Aufforderung den Fahrer schriftlich mitzuteilen. Ist wohl mittlerweile auch Gang und Gebe, dass wenn der Halter eindeutig nicht der Fahrer ist, dies direkt mitgeschickt wird. Das heißt, die einzige Möglichkeit, die du/ihr habt (falls du nicht das Seminar auf dich nimmst), ist, dass sie behauptet, dass sie nicht weiß, wer gefahren ist. Da das Auto wohl eher kein Geschäftswagen ist, ist sie zunächst nicht in der Pflicht, dies nachzuweisen, allerdings ist es in den meisten Fällen so, dass ein Fahrtenbuch von 1 Jahr verhängt wird - und wenn man damit rumschlampt wird's richtig teuer. |
Ich sage auch nicht, dass etwas zu schnell fahren nicht unbedingt gleich auf härteste Weise bestraft werden soll. Aber bei 80 Km/H inner 50er Zone hört bei MIR persönlich der Spass auf. Dann auch noch mit nem Auto, was einem nicht mal selbst gehört :rolleyes: . Ganz stark.
Denn ne 50er Zone impliziert immer, dass auch Passanten in unmittelbarer Nähe sein könnten (die man NICHT sofort sieht) und wenn man bspw. hinzukommend noch durchs Radio oder ein Gespräch abgelenkt wird, dann sehe ich ganz schnell schwarz. Habe selbst schon ähnliche Situationen miterlebt. Will jetzt auch nicht den Moralapostel spielen, bin schon wieder weg. Der TE gehört trotzdem geschlagen. |
Es gibt noch eine kleine Möglichkeit und zwar mit der Verjährungsfrist zu spielen.
Deine Freundin bekommt den sogenannten Anhörungsbogen zugeschickt. Diesen wird sie nicht beantworten, da sie dieses nicht braucht. Also zur Seite legen und vergessen. Dann wird sie in absehbarer Zeit den Bußgeldbescheid bekommen. Sie gibt ihren Namen und Anschrift etc. korrekt an und kreuzt bei der Frage: Geben sie den Verstoß zu? ein NEIN an. Eine Begründung für dieses NEIN wird NICHT beigefügt. Dann wird es so sein, dass sich entweder Polizeibeamte oder Mitarbeiter der Stadt aufmachen, den richtigen Fahrer zu ermitteln. Jetzt heißt es gegenüber jeglichhem Amtträger den Mund zu halten. Auch die Familinmitglieder müssen dann den Mund halten. Idealerweise sind die Nachbarn auch eingeweiht. Gegenüber der Polizei oder Mitarbeitern der Stadt lehnt ihr jeden Versuch, euch in ein Gespräch zu verwickeln konsequent ab. Auch das Betreten des Grundstückes wird abgelehnt. Normalerweise beträgt die Verjährungsfrist für derartige Ordnungswidrigkeiten 3 Monate. Unter bestimmten Umständen verlängert sich die Verjährungsfrist auf 6 Monate und zwar dann, wenn die Behörden NACHWEISEN, wann sie dir den Anhörungsbogen zugesandt haben. Dies kann durch eine einfach handschriftlich Notiz in der Akte erfolgt sein. Anmerkung: Die Akte bekommt ihr aber erst zu sehen, wenn ihr einen Rechtsanwalt eingeschaltet habt. Meine Erfahrung ist, das einige Behörden, diese Regelung (von 3 auf 6 Monate Verjährung) nicht kennen (obwohl diese durch BGH-Urteil bestätigt wurde) und dann, bevor weitere Kosten enttstehen, das Verfahren einstellen. Selbst Polizeibeamte kennen die Regelung vielfach nicht. Wird ein Gerichtstermin anberaumt, der üblicherweise erfolgt, wenn die 3 Monats-Grenze schon längst erreicht ist, kann deine Freundin im Termin den wahren Fahrer mitteilen (oder auch schon vorher), damit es garnicht zu dem Termin kommt, Wichtig ist nur, dass der Termin später als 3 Monate erfolgt. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, was kann deiner Freundin von staatlicher Seite passieren, wenn sie deinen Namen nicht nennt? Im schlimmsten Fall die Auferlegung eines Fahrtenbuches und ein Bußgeld nach § 111 OwiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] Ich nehme mal an, dass deine Freundin "Ersttäterin" ist und dann wird das Bußgeld nicht so hoch ausfallen. Wichtig ist m.E., dass du um die Nachschulung und ein evtl. Fahrverbot/Verlängerung der Probezeit/Punkte in Flensburg, herum kommst. Das setzt natürlich einen gewissen Grad an Cleverness und Selbstsicherheit gegenüber den Ermittlungsbehörden voraus. Deine Freundin kann auch einen Anwalt befragen, ob diese Maßnahmen Erfolg haben könnten? Meiner hat dazu gesagt, das diese Vorgehensweise, eine der wenige Chancen bei so einem Fall ist. Der ganze Aufwand lohnt aber nur, wenn wirklich viel auf dem Spiel steht. Bevor jetzt die ganzen Meckertanten auf den Plan geriúfen werden: Ja. ich bin schon einmal heftigst geblitzt worden (was mich nicht gerade stolz macht) und bin mit dieser Nummer aus der Sache raus gekommen. Den Bußgeldbescheid bewahre ich als ewiges Mahnmal auf, dass mir so etwas nicht wieder passiert. |
Zitat:
kenne so manche zweispurige 50er zone, in der man keine fußwege findet und passanten dort nichts verloren haben. und der rest ist wirklich nur schwarzsehen....hätte, wäre, könnte. wenn es danach ginge, müßte man im keller sitzen und hoffen, daß das haus nicht über einem einstürzt. was jetzt aber nicht heißt, daß ich dir komplett widerspreche...nur ich sehe es halt lockerer. @ merlin super hinweis, der in 99% der fälle nicht klappen wird. sowas könnte von plusmensch kommen, der ja "leider" gesperrt ist. |
Zitat:
In diesem Sinne. |
nicht ganz passend, aber trotzdem was zum überlegen ;)
besonders wenn man kinder hat... Gelesen, nachgedacht und das sollten viele andere auch mal.. Heute, 15:33 Werner schaute noch mal auf den Tacho, bevor er langsamer wurde. 78 km/h innerhalb einer Ortschaft. Das dritte Mal, daß er in diesem Jahr erwischt wurde... Der Polizist der ihn angehalten hatte, stieg aus seinem Auto und kam mit einem Notizblock auf Werner zu. Christian ? Die Uniform irritierte zunächst, aber es war Christian aus der Kirche ! Werner sank tiefer in seinen Sitz. Das war schlimmer als der Strafzettel. Ein christlicher Bulle erwischte einen Typen aus seiner eigenen Kirche. "Hallo, Christian. Komisch dass wir uns so wieder sehen !" "Hallo Werner." - Kein Lächeln. "Ich sehe, du hast mich erwischt in meiner Eile nach Hause zu kommen, um meine Frau und Kinder zu sehen." "Ja so ist das." Christian der Polizist, schien unsicher zu sein. "Ich bin in den letzten Tagen erst sehr spät aus dem Büro gekommen, und war in Gedanken schon beim morgigen Familienausflug. Mit wie viel hast du mich erwischt ?" "Siebzig." "Ach, Christian, warte einen Moment. Ich habe sofort auf den Tacho geschaut, als ich dich sah, ich schätze das waren 65 km/h!" Werner konnte mit jedem Strafzettel besser lügen... Genervt starrte er auf das Armaturenbrett. Christian war fleißig am schreiben auf seinem Notizblock. Warum wollte er nicht Führerschein und Papiere sehen ? Was auch immer der Grund war, es würden einige Sonntage vergehen, bis Werner sich in der Kirche wieder neben diesen Polizisten setzen würde. Ungeduldig sagte er: "Es liegt doch ganz in deinem ermessen. Sicher habe ich eine Verkehrsregel gebrochen, aber man kann doch auch mal ein Auge zudrücken, oder?" Christian schrieb weiter, riss dann den Zettel ab und gab ihn Werner. "Danke." Werner konnte die Enttäuschung nicht aus seiner Stimme halten. Ohne ein Wort zu verlieren, ging Christian wieder zu seinem Streifenwagen zurück. Werner wartete und schaute ihm im Spiegel nach. Dann faltete er den Zettel auf. Was würde ihm dieser Spaß kosten ? He, war das ein Witz ? Es war kein Strafzettel ! Doch dann las Werner: "Lieber Werner, ich hatte einmal eine kleine Tochter. Als sie fünf Jahre alt war, starb sie bei einem Verkehrsunfall. Richtig geraten, der Typ ist zu schnell gefahren. Ein Strafzettel, eine Gebühr und drei Monate Knast, dann war der Mann wieder frei. Frei um seine beiden Töchter wieder in den Arm nehmen zu dürfen. Ich hatte nur eine, und ich werde warten müssen, bis ich sie im Himmel wieder in den Arm nehmen darf. Tausendmal habe ich versucht diesem Mann zu vergeben. Vielleicht habe ich es geschafft, aber ich muss immer wieder an sie denken. Auch jetzt! Bete bitte für mich. Und sei bitte vorsichtig, Werner. Mein Sohn ist alles was ich noch habe. Gruß, Christian." Werner drehte sich um und sah Christian wegfahren. Er fuhr die Straße wieder hinunter. Werner sah ihm nach bis er nicht mehr zu sehen war. Erst einige Minuten später fuhr er langsam nach Hause. Er betete um Verzeihung, und zu Hause angekommen, nahm er seine überraschte Frau und Benny ganz fest in die Arme. Das Leben ist so wertvoll. Behandle es mit Sorgfalt. Dies ist eine sehr wichtige Nachricht, bitte gib sie weiter an deine Freunde. Fahr vorsichtig und mit Verständnis anderen gegenüber. . . . . . 120 . . . 140 . . . 100 . . . . . ./. . . .160 . . . . . . . . . . . ./ . . . . . . 90. . . . . . . . /. . . . . . . .180 . . . . . . . . . / . . . . . . . . 70. . .. . . ./. . . . . . . . . . 200 . . . . . . . O. .. . . . . . . . 60. . .. . . . . . . . . . . . . . 220 ……………………… 50. . . . . . . . . . .. . . . .240 . . . . . . . .Km/h. . . . . . 30. . . . . . . . . . . 260 Vergiss nie, Autos kann man wieder kaufen. Aber Menschenleben ... Schon komisch, man bekommt 1000 Witze per Email zugeschickt und sie verteilen sich wie ein Feuer. Aber wenn man anfängt nachdenkliche Briefe zu versenden, die auf das Leben anspielen, denken die Menschen zweimal nach bevor die diese verteilen, und wem sie es verteilen, oder ? Ich finde, diese Mail kann man nicht oft genug verteilen ! |
Zitat:
Jep, da stimme ich dir zu, wenn er mit 80 fährt & ich mit 50 hat er nichtmal angefangen zu bremsen, wenn ich direkt vor einer Person zum Stehen käme. |
Wart mal ab bis der brief kommt, steht folgendes in einem Kasten;
Mit eingang des Verwarngeldes von ? unter Angabe des Aktenzeichens ? wäre die Angelegenheit ohne weitere Ermittlungs erledigt. Zahl es und stempels als Lehrgeld ab und beim nächsten mal augen auf beim eierlauf. :) Hab heute auch son schmierbrief bekommen, 15€ für 8km zu viel in einer 30 zone, zahl ich auch wenn es lächerlich ist...:dozey: |
@Merlin, deine Ausführungen zur Verjährungsfrist sind ja schön und richtig, allerdings wäre es für die Freundin des TE am einfachsten, gar nichts zu tun und abzuwarten.
Wenn ein Bußgeldbescheid erlassen werden sollte, was eigentlich unwahrscheinlich ist, dann kann sie immer noch Einspruch einlegen. Das Fahrtenbuch droht ohnehin, auch bei Verfahrenshindernis wg. Verjährung. |
Der Fahrzeughalter (über Nummernschild) bekommt die Mitteilung von den Behörden.
Falls es ein Foto gibt (mobiler Blitzer eventuell nein) wird das Foto nur ausgewertet wenn der Fahrzeughalter abstreitet gefahren zu sein und vorgibt nicht ermitteln zu können wer der Fahrer war. Die Beweispflicht in so einem Fall liegt beim Fahrzeughalter. Der Fahrzeughalter hat das Recht das Foto zu sehen um den Fahrer zu identifizieren. Gibt es kein Foto sprich die Polizei kann nicht ermitteln wer gefahren ist, ist automatisch der Fahrzeughalter in der Verantwortung da er/sie für das Fahrzeug verantwortlich ist (Strafe/Fahrtenbuch). Der Fahrzeughalter kann aber, wenn kein Foto gemacht wurde, einen (fiktiven) Fahrer vorgeben der dann die Strafe auf sich nimmt. Aber Vorsicht, nur machen wenn kein Foto gemacht wurde sonst kann es eine Anzeige werden (vorsätzliche Falschaussage). Ein Freund und seine Eltern hatten das vor Jahren immer gemacht. Immer derjenige welcher gerade die wenigsten Punkte in der Verkehrsünderkartei hatte wurde als Fahrer benannt. Hat bei denen jahrelang funktioniert. Mittlerweile sind aber viel mehr Radarfallen mit Kameras ausgestattet. Daher nochmal Vorsicht. Zitat:
8km zu schnell (da sind 3km/h abgezogen wegen Messtoleranz, können also auch 11km/h gewesen sein). Die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft sieht das so, die berechnen die Geschwindigkeitsübertretung in Prozent: 8 km/h zu schnell in einer 30er Zone das sind 26% schneller als erlaubt, das ist kein Pappenstiel. Zudem wenn man bedenkt dass in einer Zone 30 leicht mal Kinder auf die Strasse springen können 8 km/h den Bremsweg entsprechend unvorteilhaft verlängern. |
an alle die immer noch meinen das der TE mit einem verwarngeld davon kommen würde
nach abzug der toleranz bleiben immer noch ÜBER 21 Km/h über bei ungefähr 80 km/h und das heisst : aufbauseminar + 2 Jahre probezeitverlängerung. und darum geht es doch hier und nicht um die zu zahlende kohle und blitzer die heutzutage kein foto machen wird es wohl kaum mehr geben. |
Zitat:
Gruß Merlin |
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