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DuOtto 04.06.13 17:53

Paypal falscher Account?
 
Hallo,
wie bereits in der Überschrift geht es um Paypal.
Bitte sagt nicht, dass ich googlen soll, ich hab echt schon viel gesucht, aber nichts passendes/aktuelles gefunden.

Also, mein Problem ist: ich möchte gerne einen Paypal Account anlegen, obwohl ich unter 18 bin. Ich möchte darauf kleinere Einnahmen von Onlinespielen usw. einzahlen lassen.

Hat irgendwer Erfahrungen, wie das ist? Ich würde es am liebsten so machen, dass ich einen Account mit falschen Daten anlege, darauf das Geld überwiesen bekomme, das Geld von da aus dann auf das Paypal Konto von meinem Bruder überweise und dass er mir das auszahlt.
Er ist schon 19, wäre also kein Problem.

Meine Frage ist jetzt, was mir und meinem Bruder da passieren kann, wenn ich unter anderem unter 18 bin, falsche Angaben mache und das Geld zu ihm überweise.

Oder sollte ich das Geld lieber von Paypal an mein GiroKonto überweisen und von da aus nutzen? Aber dann könnet ja Paypal wieder über die Bankverbindung an meine Daten.


Falls ihr glaubt, dass das zu unsicher ist, wäre es besser, wenn ich ein fake Konto mache und das Geld darauf gar nicht abhebe/überweise sondern nur für meine Ausgaben benutze?


LG
Otto

321meins 04.06.13 18:00

Du brauchst zur Verifizierung (Zugriff auf) ein Bankkonto oder Kreditkarte. Sonst geht nichts.
Damit soll Geldwäsche, wie von dir versucht, verhindert werden.

DuOtto 04.06.13 18:02

Echt? Ich kann also kein Geld überwiesen bekommen und weiterüberweisen ohne ein Konto anzugeben?
Ich hab nämlich im Internet gelesen dass manche sich ein Paypakonto ohne Verfizierung gemahct haben.

321meins 04.06.13 18:09

Doch, du kannst auch nicht verifiziert ihm Geld senden bis max. 1.500 €.
Account anlegen mit falschen Daten halte ich persönlich für unbedenklich.
Damit sollte deinem Vorhaben nichts im Wege stehen.
Allerdings: Bei Mißbrauch besteht natürlich die Gefahr, dass sowohl dein Konto als auch das deines Bruders "eingefroren" wird. Es empfiehlt sich daher, das Guthaben regelmäßig auszahlen zu lassen - in diesem Fall vom Account deines Bruders.

Im Übrigen könnte man die Vorgehensweise noch weiter vereinfachen, wenn dein Bruder ein ungenutztes Girokonto zur Verifizierung hätte. Dann könntest du dir einen Account mit falschem Geburtsdatum einrichten und ihn über das Girokonto deines Bruders verifizieren.

Thorasan 04.06.13 19:37

Sofern du nichts illegales vorhast, wonach das aber klingt, wäre die einfachste möglichkeit, die "Gewinne" von "Spielen" auf den account deines Bruders auszahlen zu lassen und er überweist es dir dann. Und zu allem anderen sollte hier auch nicht geraten werden.

theNext² 04.06.13 19:56

Die Daten werden von PayPal bei der Schufa überprüft.

Das heißt Geburtsdatum und Anschrift. Sollte dies nicht stimmen , kann es sein das sie eine Kopie von deinem Ausweis wollen.

321meins 04.06.13 20:37

Zitat:

Zitat von theNext² (Beitrag 24622953)
Die Daten werden von PayPal bei der Schufa überprüft.

1. Nur stichprobenartig, also nicht immer.
2. Nur im Rahmen der Verifizierung.

Your_Conscience 04.06.13 20:39

Zitat:

§ 269 Fälschung beweiserheblicher Daten

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) § 267 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
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Zitat:

§ 267 Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
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Ich weiß nicht was dein Ziel ist, aber diese Sachen solltest du nicht unterschätzen.

Das Vorhaben Geld vom Spiel -> dein PayPal -> PayPal deines Bruders -> dein Girokonto kaufe ich dir so nicht ab.
Wenn du für die Gegenseite anonym Geld empfangen willst kannst du PayPal übrigens dementsprechend konfigurieren.

321meins 04.06.13 20:46

Das bloße Anmelden mit falschen Daten erfüllt noch nicht den Tatbestand der vorsätzlichen Täuschung im Rechtsverkehr.
Hier kommt es insbesondere auf das weitere (Nutzungs-)Verhalten des Nutzers an.

Sicherlich wird damit aber regelmäßig gegen AGB verstoßen.

painjester 04.06.13 21:10

Und warum gibt derjenige falsche Daten an wenn er keinen Unsinn damit machen will?
Und bevor das in Tipps zu Straftaten und wilden Halbwissen ausartet ...
-Closed-


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