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Wie mit uneinsichtigem Käufer umgehen?
Moin Community,
ich habe letzte Woche ein gebrauchtes Elektrogerät über eine Kleinanzeige verkauft. Der Käufer fragte nach Garantie, da ich davon ausgegangen war, dass es noch keine 2 Jahre her sind seit dem Kauf, habe ich gesagt, dass ich die Papiere raus suchen werde. Ich habe die Papiere an dem Abend nicht gefunden. Als er dann gekommen ist hat er einfach den Kaufpreis reduziert und meinte, den Rest würde ich bekommen, wenn er die Papiere bekommt! Habe weiter gesucht, aber nix gefunden, hab dann beim Händler angerufen und um eine Rechnungskopie gebeten, da hat sich heraus gestellt, dass die Garantie seit 2 Monaten eh abgelaufen ist. Auf den Rest den Kaufpreises sch**ss ich mittlerweile, denn er hat ja quasi den Kauf ohne Garantie an dem Abend selbst beschlossen. Was wenn der nun auf die Papiere besteht? Ey, ich habe auch schon Gebrauchtware gekauft, dass man da auf Garantie pocht ist mir eigentlich fremd. |
Er hat das Gerät gekauft und solange du ihm die Papiere nicht zugesichert hast und auch keine Mängel auftreten von denen er beim Kauf nichts gewusst hat, muss er damit wohl leben.
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Ja, hat er.
Und danach habe ich eben beim Händler angerufen und festgestellt, dass das Gerät eben keine Garantie mehr hat. Was mich ärgert ist halt, dass in der Anzeige nix von Garantie steht. Er hat an dem Tag nach den Papieren gefragt und ich habe bloß gesagt, ich schau mal danach. |
Zitat:
Ich glaube du bist da auf der sicheren Seite. |
So sehe ich das eigentlich auch. In schriftlicher Form habe ich ihm keinerlei Garantieansprüche zugesagt.
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Du must bei ebay explizit darauf hinweisen, das du keine Garantie bzw. Rücknahme nach EU-Richtlinien Blah Blah Blah anbietest als Privat-Person. Wenn du aber auf eine Restgarantie hingewiesen hast, und es sich raus stellt, das es keine Garantie mehr hat, wäre es berechtigt den Preis zu drücken.
Ich denke, da er einfach den Preis reduziert hat, hat er den Vertrag nicht erfüllt, aber der Kauf kam zustande. Er könnte aber nicht vom Kauf zurück treten, du könntest es vielleicht machen, aber wäre ja wohl nicht in deinem Sinne. Händler von Gebraucht-Ware müssen eine Garantie von 1 Jahr geben und können sich nicht da raus reden. |
Ich habe es als Privatperson in einer Kleinanzeige verkauft, explizit ausschließen muss ich eine Garantie da doch wohl nicht.
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Brich einfach den Kontakt mit dem Idioten ab und fertig!
So lange kein Anwalt Schreiben kommt musst du nichts machen :) Selbst wenn ein Schreiben kommen würde was ich nicht glaube hat er denke ich keine Chance.. |
Hab hier mal etwas interessantes.
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Zitat:
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kommt drauf an wie der artikel in der anzeige beschrieben war. wenn da stand: mit restgarantie, ist das eine eigenschaft des artikels, die die kaufentscheidung beeinflusst. falsche beschreibung=rücktrittsrecht.
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Wozu machst du dir Gedanken wenn der Typ sich eh nicht noch einmal gemeldet hat?
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Soweit ich weiß muss man bei Kleinanzeigen nicht noch mal explizit darauf hinweisen.
Und nichts desto trotz hätte er das Gerät doch nicht für weniger Geld verkaufen brauchen. Da hat er doch selber Schuld. |
Zitat:
Daher denke ich der TE hat sich übers Ohr hauen lassen, indem ihn ein schlechtes Gewissen eingeredet wurde. ABER sowas von selbst Schuld, wenn die Ware schon ausgehändigt wurde. Somit ist der Deal ja eigendlich auch abgschlossen (solange man keine andere vereinbahrung nachweisen kann). Das nächste mal halt sagen, (Volles) Geld gegen Ware ;) |
Nö, wie gesagt, auf den Restbetrag kommt es mir echt nicht an.
Eine (Rest-)Garantie habe ich nie in schriftlicher Form in Aussicht gestellt, ich habe nur gesagt, ich schau mal, ob ich die Rechnung noch finde - da bin ich dummerweise selbst noch davon ausgegangen, dass das Teil noch keine 2 Jahre alt ist. Der Käufer hat die Ware nun so ohne Papiere genommen, selbst den Preis gedrückt, ergo ist die Sache für mich eigentlich durch. Sollte er die Ware zurück geben wollen, werde ich sie nur in dem Zustand zurück nehmen, in dem ich sie ihm ausgehändigt habe. Er wollte Modifikationen vornehmen und da bin ich definitiv nicht mehr gewillt, das Teil zurück zu nehmen, da sich der Zustand der Ware m.E.n. dadurch verschlechtert. |
Wann ein Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten kann und was dabei zu beachten ist, wird hier ganz ausführlich erklärt:
[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] und ob er überhaupt zur Minderung des Preises berechtigt war kannst du hier nachlesen: [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] Da wird dir sogar erklärt wie man die Minderung berechnet. Das sollte eigentlich alles erklären |
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