Zitat:
Zitat von braindamage2108
(Beitrag 23884780)
Was meinst du genau damit?
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Er meint damit, das du dich vor Übergabe der Filme davon überzeugen sollst, das dein Gegenüber/Käufer auch Tatsächlich über 18 Jahre alt ist.
Entweder indem du:
1. Die Filme nur Persönlich an den Käufer übergibst
oder
2. es per Postident versendest. Dann überprüft der Zusteller, ob die Person die das Paket annimmt entsprechend der Übermittelten Personalausweisnummer, in der er angab über 18 zu sein, auch diese über 18 jährige Person ist.
Machst du das nicht, dann droht eventuell eine Strafe. Denn sollten die Eltern deines minderjährigen Käufers deine Filme in die Hand bekommen und nicht damit Einverstanden sein, das Sie solche Filme sehen dürfen, dann können Sie Strafanzeige gegen dich stellen.
Zitat:
Zitat von trovato
Mir fällt aber auf Anhieb kein Paragraf ein, der den Privatverkauf von FSK-18+-Spielen an Minderjährige untersagt.
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Ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten deines unter 18 jährigen Freundes, dürftest du Ihm als selbst bereits Volljähriger, den Film/das Spiel noch nicht mal Schenken oder Leihweise überlassen. Geschweige denn verkaufen. Auch nicht im Rahmen des Taschengeldparagraphen. Nur die Eltern haben im Einzellfall das Recht, Ihrem minderjährigen Kind so was zu erlauben. Nur sollte das Kind danach, z.B. in der Schule, auffällig werden, könnte es passieren, das ein Jugendamt mal überprüft, ob Sie für die Erziehung Ihres Kindes geeignet sind, oder auch nicht.
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