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Bl@ck$tar 03.07.12 16:06

Sachbeschädigung
 
Hallo,
im vergangen Monat war ich mit ein paar Freunden in der Diskothek...
Da wir etwas übertrieben haben mit dem Alk. haben wir dort 2 Abdeckungen einer Plastiglampen kaputt gemacht.
Etwa 30 cm Lang und 15 cm Hoch und ca 2mm breit.
Jetzt habe ich den Besitzer angeschreiben das ich es ersetzten möchte und folgendes bekommen.


Hallo Herr (wech),

Der Schaden beläuft sich auf 980 Euro zzgl. Versand und Montage.
Da ich den Preis noch nicht genau sagen kann würden wir den Versand
und die Montage übernehmen.

Bitte um Ausgleich der 980 Euro auf folgendes Konto:





Ich fülle mich ein bisschen verarscht.....
Ich möchte es ersetzten und die meiner Schätzung nach 10 euro abdeckungen sollen so viel kosten :O
Zurückziehen kann ich nun nicht da er jetzt ja meinen Namen hat.... also .... was tun =(

http://img5.fotos-hochladen.net/uplo...bzt5wuingm.jpg

Solche Lampen sind es..... versteht sich von alleine das es keine Luxus Lampen sind

Olmetec 03.07.12 16:13

Keine Ahnung, also wenn das so wie bei einem Auto-Unfall ist, sprich, ein Gutachter kommt und schreibt Sachen auf, musst Du für den Schaden aufkommen. Ob das dann wirklich so teuer ist oder ob der Geschädigte es für lau reparieren lässt, darauf hast Du keinen Einfluss.

Also, bezahlen und beim nächsten Mal das Hirn anschalten, tief durchatmen und erst mal bis Zehn zählen wenn es wieder feucht fröhlich wird. ;)

DarkSoul1000 03.07.12 16:13

Selber Schuld!!

Prince 03.07.12 16:17

[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]


Dann schau dir doch mal die Preise dort von den Lampen an ... :rolleyes:


P.S: Anstatt dass du einfach einen anderen Bildhoster nimmst ... du siehst doch dass deiner hier verboten ist! :dozey:

Truna 03.07.12 16:17

Die lampen sehen aber nicht nach 0815 standard aus :) mehr nach sonderanfertigung auf wunsch vom Diskothekenbetreiber und da ist es halt mal üblich das sowas teuer ausfällt.

Ghozz 03.07.12 16:20

Ok der Alkohol hat Schuld!

Da du den Fehler eingesehen hast und den Schaden bezahlen wolltest ist gut. Nur das der Typ damit Profit schlagen möchte, würde ich nicht auf mir sitzen lassen. Ich würde erst mal die Rechnung von der Lampe sehen. Ich würde auch Fotos von der Lampe machen, die beschädigt sind, zumindest gibt es dort auch weitere von der selben Bauart, dann die Preise für die Lampen einholen. Falls dieser sich nicht koperativ zeigen sollte, dann kannst du dich weigern diese Summe zu bezahlen und nimmst dir einen Anwalt.

Der Richter wird dann klären müssen, ob die Lampen so teuer waren und ob er nicht vorsätzlich betrügen will mit dem Preis. Weil für 2 Lampen kommt mir der Preis zu hoch angesetzt vor, obwohl ich das Bild nicht sehen konnte.

ckjthedogmaster 03.07.12 16:29

Ihr (Clique) habt den Schaden angerichtet, n Monat später willst du (alleine) das ausbaden?

Vllt. solltest du da mal fragen, wer z.b. eine Haftpflicht hat, der das übernehmen kann.
Oder je nach dem bist du vllt. sogar noch über die Eltern mitversichert.

Auch wenn der Preis für 2 Abdeckungen, bzw. Lampen etwas hoch verkommt, er muss dir ja irgendwas vorweisen, wo die Schadenshöhe angegeben ist. Sprich Gutachten, Rechnung, etc.

Es bleibt ja seine Sache, ob er es reparieren lässt, jedoch kann er nicht einfach ne Schadenshöhe angeben. Und wie du schreibst, hat er das ja noch nicht repariert.

Anders würde ich nichts zahlen.

Und/oder mit dem Inhaber direkt das Gespräch aufsuchen, um den Schaden nochmal zu begutachten. Vllt. ist ja auch mehr kaputt gegangen, als ihr/du das wahrgenommen habt.

Mfg

guddi84 03.07.12 17:39

oh man, er soll dir ne Rechnungskopie schicken und fertig, ist doch nicht so schwer selber drauf zu kommen? Zudem Versand, Montage, Material, Steuer und schon hat man den Betrag für eine Sonderanfertigung.

Bl@ck$tar 03.07.12 18:05

Kann das die Haftpflichtversicherung eig. zahlen?

ckjthedogmaster 03.07.12 18:36

Zitat:

Zitat von Bl@ck$tar (Beitrag 23648770)
Kann das die Haftpflichtversicherung eig. zahlen?

Ja. Der Versicherung vortragen, und entweder sie bezahlen oder nicht. Aber in meinen Augen greift die Haftpflicht.

Mfg

321meins 03.07.12 18:46

Zitat:

Zitat von Hoorizon (Beitrag 23648497)
Am Ende des Jahres wird der Diskobesitzer die neue Lampe sowieso von der Steuer absetzen.

Na und? Aufwand ist es dennoch.

Zudem ist dein Hinweis auf die Abschreibungen überhaupt nicht zielführend.
Abschreibungen erfüllen rein buchhalterische Zwecke, nämlich vereinfacht den tatsächlichen Wertverlust abzubilden.
In der Praxis entspricht der Restbuchwert dem tatsächlichen Wiederverkaufswert nur selten. Daher ist der Restbuchwert eine rein buchhalterische Größe, die keinesfalls für die Regulierung eines Schadens herangezogen werden kann.

Entscheidend sind der tatsächliche Restwert und die Wiederbeschaffungskosten.
Da der tatsächliche Restwert hier gleich 0 sein dürfte, muss der TE die Wiederbeschaffungskosten (= Reparaturkosten) voll tragen.

Bl@ck$tar 03.07.12 19:16

Die Haftpflichtversicherung werde ich wahrscheinlich nicht einschalten da es ja eine absichtliche Tat war und ich denke das sie es nicht bezahlen werden.

tomtae 04.07.12 04:47

Zitat:

Zitat von Bl@ck$tar (Beitrag 23648980)
da es ja eine absichtliche Tat war und ich denke das sie es nicht bezahlen werden.

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Kramer 04.07.12 13:12

Rechnung verlangen - jedes im HR eingetragene Unternehmen (und ich nehme schwer an deine geschädigte Diskothek erreicht den Mindestumsatz mit leichten, der für einen HR Eintrag sorgt) muss Buch führen.
Somit sollte das Vorlegen der Rechnung kein Problem sein. Sollte die Diskothek das nicht machen, ziehe Rechtsberatung zu und sieh so zu, dass du nicht verarscht wirst.

Versicherung:
Ganz schnell vergessen.
a) wird die Versicherung sehr warscheinlich dafür nur in kleinem Umfang dafür aufkommen, da selbstverschuldet (wenn überhaupt)
b) zahlst du nachher mehr mit Prämien, da du in eine andere Versicherungsklasse fällst

Was hier die Diskussionen über Abschreibungen angeht:
Es spielt keine Rolle, wie viel die Lampe in seinen Büchern noch als Wert hat - Abschreibungen spielen eine Rolle für die steuerlichen Vorteile (mehr Aufwand=weniger Erfolg in der ER, stille Reserven etc.) sowie für den evtl. Weiterverkauf von Ware. Entscheidend ist nicht der momentane Wert der Ware, sondern die Kosten für Reperatur/Ersatz.
Daher kommen wir wieder zurück auf die Rechnung, die er dir vorlegen soll.

Hoffe, ich konnte dir etwas helfen.

nanni1975 06.07.12 06:41

Ihr habt getrunken und absichtlich den Schaden verursacht ? Ja selber schuld sage ich mal. Und dann greift auch die Haftpflicht nicht. Da werdet ihr wohl selber in die Tasche greifen müssen und das zurecht.


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