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small boy 29.06.12 14:06

Ärger mit der Polizei
 
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hab folgendes Problem:
Als erstes ich bin 17 Jahre und hatte bis vor 3 Wochen nie Probleme mit der Polizei. Vor 3 Wochen hab ich von der Polizei einen Brief erhalten das ich 2010 im Internet 3 mal die Räuchermischung LAVA Red bestellt habe und bitte bei ihnen vorbei schauen soll. Dort war ich auch hab ihnen erklärt das ich nie gegen das BTMG verstoßen wollte und es nicht geraucht habe sondern verräuchert habe, wie es mir mein Anwalt empfohlen hat. Der Polizist meinte auch das es fallengelassen wird oder wenige Solzialstunden verhängt werden. Jetzt hatte meine jetzige Freundin stress mit einer früheren Freundin und die frühere Freundin will mich jetzt anzeigen, weil sie angeblich gesehen hat wie ich während sie da war vor ca. 2-3 Monaten gekifft hab. Ich habe nun seit 2 Monaten meinen Führerschein und möchte ihn eigentlich nicht gleich wieder abgeben. Mein Drogentest ist negativ und auch Zu Hause ist nichts was auf einen Drogenkonsum hinweist da ich auch nichts konsumiere. Denkt ihr das ich nur wegen ihrer Aussage zur MPU oder sonstiges muss weil sie kann es mir ja eig auch nicht beweisen und Drogen habe ich auch nicht besessen oder konsumiert. Vielen Dank schon mal im vorraus.
MFG small boy

small boy 29.06.12 14:25

Ich hab auf ner Party mal vor 5 monaten mit nem Kumpel einen geraucht aber da war die nicht mal dabei. Denkt ihr des ist noch nachweisbar? Nem Kumpel mit dem die mal zusammen war hat Schluss gemacht und dann hat sie ihn ewig gestalk ihm ungelogen 100 mal am Tag angerufen. Und am Ende hat sie ihm und seiner neuen sogar Morddrohungen gemacht und ist auf sie losgegangen und hat ihr eine mitgegeben. Sollte wir einfach ne Gegenanzeige machen wenn die mich anzeigt? Auserdem weiß ich davon wie sie schon mal nen Versicherungsbetrug mit ner Karte von jemand anders gemacht hat wegen der Pille dannach.

LoGiTEcH1337 29.06.12 14:56

Zitat:

Zitat von small boy (Beitrag 23638288)
Ich hab auf ner Party mal vor 5 monaten mit nem Kumpel einen geraucht aber da war die nicht mal dabei. Denkt ihr des ist noch nachweisbar?

Nein ist es nicht..

Plastikwindel 29.06.12 14:59

Also erstmal wird dir nichts passieren.


Und so wie es sich anhört würde ich sagen, dass du einfach alles tun solltest nichts mehr mit dieser verrückten zu tun zu haben.
Heißt keine Anzeige machen (da dir eh nichts passieren kann)

btw sind die Räuchermischungen verboten? Kenne mich da nicht so aus. Und waren die 2010 auch schon verboten?

LoGiTEcH1337 29.06.12 14:59

Ich denke mal das Zeug gehört zu Spice.

Das ist seit 22. Januar 2009 verboten

Zitat:

Die in Spice enthaltenen Wirkstoffe CP-47,497 (und deren Homologe), sowie JWH-018 sind aufgrund der Zweiundzwanzigsten Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung[13] seit 22. Januar 2009 illegal und werden nun schärfer kontrolliert
Quelle: [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]

Prince 29.06.12 15:01

Zitat:

Zitat von Vayas (Beitrag 23638274)
Es steht Aussage gegen Aussage und wenn die Alte nichts beweisen kann dann hat Sie Pech gehabt.

Aussage gegen Aussage gibt es in der deutschen Rechtsprechung nicht. Wie kommt ihr immer darauf? :confused:




Und das hier liest sich schon wieder komisch. Dir hat dein Anwalt gesagt, du sollst bei der Polizei sagen, dass du die Räuchermischung nur verbrannt und nicht geraucht hast.

Ob das nun eine Falschaussage war ist jetzt egal ... aber was ich mich schon wieder frage ...


Du hast einen Anwalt, und bevorzugst es nun trotzdem dein Problem in einem Warez-Forum vorzutragen, anstatt einfach den vorhandenen Anwalt zu fragen? :dozey:


Also entweder bist du ein Troll, oder ein ziemlicher Trottel.


Beides kann ich nicht leiden! :mad:

gentleman-smart 29.06.12 15:06

Endlich mal wieder ein "hab-mit-der-Polizei-Stress"-Thread ...
Dachte schon, diese Spezies gibt es nicht mehr :dozey:

Zitat:

wie es mir mein Anwalt empfohlen hat.
Warum fragst Du nicht den Herrn Anwalt nochmal?
So teuer kanns nicht werden, wenn Du ihn schon bei Fall # 1 ins Vertrauen gezogen hast.

Hier vernünftige Auskunft über BTM-Delikte zu erhalten ist immer etwas fragwürdig weil:
  • entweder Blödsinn
  • Halbwissen
  • Vermutungen

Da Du 17 bist, gilt immer noch das Jugendstrafrecht. Auch bei Deiner Fahrlerlaubnis liegt es im Ermessen der Behörde.

Ein guter Advokat hilft hier besser weiter.

Auch bei der Polizeidienststelle hibt es hierzu keine finale Auskunft, da Gewaltenteilung ;)

Toclek 29.06.12 19:00

Hallo lieber myGully Anwalt,

ich bin 12 und gabe gegen eine Straßenlaterne getreten so das diese ausgegangen ist. Leider hat das ein Polizist gesehen und nun will er das meiner Mama sagen! Die verhaut mir immer den Hintern wenn ich was anstelle! Was kann ich tun?


BTT: Wenn dich diese komische frühere Freundin anzeigt machst du folgendes: Gehe in ein Internetkaffee wo dich keiner kennt und wo keine überwachungskammera hängt. Dann trage ihre Handynummer / Anschrift bei Kalleido und so vielen anderen kostenlosen Kleinanzeigen wie du findest ein. Wichtig: Immer in der Rubrik "Sie sucht Sie".


/Ironie Off

Frag nen Anwalt. Hier wird dir keiner helfen können weil so etwas von viel zu viel Faktoren abhängt. Auch kann ein Anwalt Akteneinsicht beantragen, was wir nicht können.

BabaHafti 29.06.12 19:17

Zitat:

Zitat von small boy (Beitrag 23638251)
Sehr geehrte Damen und Herren,

haha diese Anrede hier im Forum,ich musste so lachen

normalerweise fängt man damit an : sas leutz oder moin moin

pauli8 30.06.12 02:25

Bestelle das nächste Mal [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...], dann kriegste auch keinen Ärger mit unseren Freunden und Helfern ! :D

Saize 30.06.12 12:02

Naja, wenn dir kein THC im Blut nachgewiesen werden kann, schätze ich mal, hat sie auch keine anderen Anhaltspunkte und/oder Beweise, daher brauchst du dir keinen Kopf darum machen, deinen Lappen wirst du desshalb nicht verlieren:)
Ich hoffe ich konnte dir helfen.

oder 30.06.12 13:31

Quatsch mann,kein Anwalt würde dich so zu den Bullen schicken,daß du Irgendeine Aussage machst .
Der is dafür da,daß er alles versucht schriftlich geradezubiegen ,bevor du noch alleine hingehst und persönlich scheiße bei den Cops laberst und dich mehr verplapperst .
Der bestellt deine Akten von den Cops und dann läuft alles schriftlich von ihm bis zum Gericht und du bleibst bis dahin ganz weg .

Arouk 30.06.12 14:28

wenn du seit 5 Monaten nicht mehr gekifft hast, wirds im urin nicht mehr nachweisbar sein. (im Blut erst recht nicht)
Die Sache ist nur, dass Lava soweit ich weiß JWH-018 enthält, welches 2010 schon verboten war. Allerdings besitzt du das zeug nicht mehr also können sie dir auch nichts. Der Konsom ist in deutschland nicht strafbar!

oder 30.06.12 15:01

Zitat:

Zitat von Arouk (Beitrag 23640883)
Allerdings besitzt du das zeug nicht mehr also können sie dir auch nichts.

Wenn der beim Postboten unterschrieben hat,der das Spice gebracht hat,dann hat er es auch besessen.Ob ers danach konsumiert ,weggeschmissen oder verkauft hat,spielt keine Rolle.Er hat das Zeug erworben und in der Hand gehabt,das reicht schon.


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