![]() |
Handy vertrag kündigen
hallo euch allen,
(bin noch recht neu hier deswegen sry fals das nicht hier hin gehört) undzwar hab ich in august 2011 ein handy vertrag abgeschlossen die monatliche zahlung war bei 69 euronen in monat die ich unterschrieben habe. jetzt kommt mir seid etwa 5 monate immer die rechnung in höhe von 85 euros habe auch schon etliche male dort angerufen und die meinten das wäre normal preis für die super internet allnet flat. der vertreter hatt auch zugegeben das der fehler bei ihm lag aber leider liegt das nicht an sein intresse sich darum zu bemühen. meine frage ist kann ich aus dem grund jetzt den vertrag kündigen ? danke schon im vorraus |
EInfach so darfst du nicht kündigen.
Schreib Ihnen eine Mahnung und setz Ihnen eine Frist. Wenn es danach nicht besser wird, schreibst Ihnen eine schriftliche Kündigung. Und am besten wäre es wenn du dir aufschreibst wann und mit wem du telefoniert hast! Bei mir hat es alles so geklappt! |
okay das ist schonmal eine erleichtung sowas zu hören noch ne frage an dich welcher war der anbieter ???
|
Wenn in dem von dir unterschriebenen Vertrag die 69 Euro eingetragen sind hast du allen Grund fristlos zu kündigen da der Vertrag einseitig geändert wurde.
Dafür braucht es dann auch keiner Kündigungsfristen oder Mahnungen. Einschreiben Rückschein mit der Kündigung abschicken und vor allem auch die Überzahlung zurückfordern. |
hmm okay ich werde aufjedenfall mal eine kündigung schreiben und abwarten was passiert.
hoffe das es funktioniert weil nach so einer zeit fühlt man sich leicht bedeppelt :) |
Ich würd auch zur Sicherheit mal zu einem Anwalt gehen und fragen ;)
|
Ich nehm an das bei dem Preis auch ein Handy dabei war.
Wenn du also kündigst kann es sein, das das Handy dann auch wieder zurück muss. Und evtl. noch Abnutzungsgebühren kommen? |
Zitat:
Auf den Anwaltskosten könnte er sonst am Schluss hängen bleiben, da es eine Schadensminderungspflicht gibt. Erst wenn die Firma die Kündigung ohne rechtlich relevanten Grund nicht akzeptiert ist der Gang zum Anwalt sinnvoll. Zitat:
Im Gegenteil könnte er sich auf Einhaltung der Vertragsbedingungen bzw. auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung berufen. |
gut danke werde mich jetzt mal durchsetzen und schaun was dabei raus kommt danke allen für die antworten.
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 12:18 Uhr. |
Powered by vBulletin® (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.