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rexxi4ever 19.11.11 14:09

Schreiben von Jobcenter das ich nicht ganz verstehe.
 
Hallo, ich habe heute ein schreiben von jc erhalten was ich nicht ganz verstehe.
Ich schreibe mal was dort drin steht.

Aufhebungs- und Erstattungsbescheid

Sehr geehrter Herr blabla
die entscheidung von 12 Septmber über die bewilligung von leistung nach dem zweiten buch sozialgesetzbuch wirdvom 1 oktober bis 31 oktober für sie teielweise in höhe von .... euro aufgehoben. die unten stehenden beträge sind deshalb von ihnen zu erstatten.

Leistungen für bbalala,blala geb am blbla
erstattungszeitraum 1 Oktober- 31 oktober 11
Regelleistung x euro
kosten für unterkunft und heizung x euro

summe zeitraum x euro

es ergibt sich eine gesammtforderung von x euro.

Begründung:
Sie haben während des genannten zeitraum einen anspruch auf kindergeld.

also meine erste frage: wollen die jetzt geld von mir haben oder muss wollen die mir was zahlen ?
meine zweite frage: sind die der meinung das ich kindergeld erhalte oder sind die der meinung das ich es erhalten müsste ?

also wird mich freuen wenn ihr mir da helfen könnt :)

Lennik 19.11.11 14:11

Also 1. die wollen Geld von dir erstattet haben wie ich das lese und
2. sie sind der meinung du hast Anspruch auf Kindergeld.

So siehts aus ;)

jpmac 19.11.11 14:15

so versteh ich das auch

Lennik 19.11.11 14:19

ich würde mal behaupten aufgrund der Tatsache das dir Kindergeld zusteht, musst du etwas zurückzahlen da Kindergeld dem vonr dir beantragten entgegengerechnet wird.

da du dies allerdings nicht beantragt hast, also das kindergeld, und das jobcenter hats halt mitbekommen, sind die nun der meinung sie hätten dir zuviel gezahlt. Und den Betrag musst du nun zurückzahlen.

roman83 19.11.11 14:20

Also ums kurz zu machen,

zu Frage 1:
Du musst das Geld erstatten. Die wollen es von dir haben.

zu Frage 2:
Du hättest Anspruch auf Kindergeld. d.h. du hättest KG beantragen müssen.

Edit: war ich wohl zu langsam

maehschaf 19.11.11 14:20

setz mal für "egal"euro "x"euro ein, damit das ganze übersichtlicher wird, ist ja schlimm zu lesen..
aber wie meine vorredner schon sagten: du hast anspruch auf kindergeld, musst ihnen aber was überweisen

rexxi4ever 19.11.11 14:52

okay danke euch.
na dann werd ich montag ordentlich telefonieren müssen um das zu klären

srgt-smokealot 19.11.11 18:14

Als kleinen Tip geb ich dir noch folgendes mit auf den Weg.
NIEMALS mit den Schergen vom Jobcenter telefonieren, enderder schriftlich oder persönlich bei denen auftauchen, wenn Du da persönlich auftauchst und die dir irgendetwas erzählen wollen wo es um Geld oder um deine Person geht, lass dir einen schrifftlichen rechtsfähigen Bescheid geben.
Alles was telefonisch vereinbart wird und zu deinen gunsten wäre, wird da sehr gern vergessen/verdrängt.
Und falls du beim Jobcenter deine Telefonnummer und/oder Emailadresse angegeben hast, lass sie löschen. Du musst nur postialisch erreichbar sein. Telefon und/oder Emailadressen angabe ist keine Mitwirkungspflicht.

Gruß Srgt

brenjo 24.11.11 00:25

Hat das Jobcenter dich bei der Antragstellung darüber informiert ,daß dir Kindergeld zusteht und du dieses beantragen musst ?Auch schriftlich?

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Wenn Nein ,sofort Widerspruch einlegen, die müssen dich darüber aufklären . Kindergeld wird von denen als Einkommen berechnet.

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Hab grad gesehen, daß §11 Abs2 bei Kindergeld leider durch:

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ausgehebelt wird, bei normalem Einkommen gilt das Zuflußprinzip.

Also Widerspruch einlegen und sich nicht einschüchtern lassen. Eventuell kannst du Kindergeld rückwirkend beantragen. Bis ein Kindergeldantrag durch ist können schon mal paar Monate vergehen. Ab Tag der Antragstellung , was du bald tun solltest, hast du andere Leistungen beantragt und diese können vom Jobcenter angerechnet werden, oft erhält man dann im laufenden Bezug aber ein Darlehen bis das Kindergeld dann rückwirkend gezahlt wird.
Und wieso wollen die Kosten für Unterkunft und Heizung zurück? Kindergeld darf dir eigentlich nur auf den Regelsatz angerechnet werden.Wenn du soweit durchs Kindergeld "überzahlt" bist,daß die auch die KdU zurückfordern können, erinnere sie daran,daß die eigentlich laut:

Zitat:

Abweichend von § 50 des Zehnten Buches sind 56 vom Hundert der bei der Leistung nach § 19 Satz 1 und 3 sowie § 28 berücksichtigten Kosten für Unterkunft, mit Ausnahme der Kosten für Heizungs- und Warmwasserversorgung, nicht zu erstatten. Satz 1 gilt nicht in den Fällen des § 45 Abs. 2 Satz 3 des Zehnten Buches, des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Zehnten Buches sowie in Fällen, in denen die Bewilligung lediglich teilweise aufgehoben wird
nur 56% der KdU zurückfordern können ,dieses auf jeden Fall zu prüfen haben.Das wird von denen gerne übersehen , da wir "Kunden" unsere Rechte nicht kennen, nicht wissen was uns alles zusteht und auch nicht darüber aufgekärt werden.Laß dich auf jeden Fall von nem Fachanwalt für Sozialrecht beraten, das läuft über einen Beratungsschein vom Gericht und kostet nix!


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