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Schreiben von Jobcenter das ich nicht ganz verstehe.
Hallo, ich habe heute ein schreiben von jc erhalten was ich nicht ganz verstehe.
Ich schreibe mal was dort drin steht. Aufhebungs- und Erstattungsbescheid Sehr geehrter Herr blabla die entscheidung von 12 Septmber über die bewilligung von leistung nach dem zweiten buch sozialgesetzbuch wirdvom 1 oktober bis 31 oktober für sie teielweise in höhe von .... euro aufgehoben. die unten stehenden beträge sind deshalb von ihnen zu erstatten. Leistungen für bbalala,blala geb am blbla erstattungszeitraum 1 Oktober- 31 oktober 11 Regelleistung x euro kosten für unterkunft und heizung x euro summe zeitraum x euro es ergibt sich eine gesammtforderung von x euro. Begründung: Sie haben während des genannten zeitraum einen anspruch auf kindergeld. also meine erste frage: wollen die jetzt geld von mir haben oder muss wollen die mir was zahlen ? meine zweite frage: sind die der meinung das ich kindergeld erhalte oder sind die der meinung das ich es erhalten müsste ? also wird mich freuen wenn ihr mir da helfen könnt :) |
Also 1. die wollen Geld von dir erstattet haben wie ich das lese und
2. sie sind der meinung du hast Anspruch auf Kindergeld. So siehts aus ;) |
so versteh ich das auch
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ich würde mal behaupten aufgrund der Tatsache das dir Kindergeld zusteht, musst du etwas zurückzahlen da Kindergeld dem vonr dir beantragten entgegengerechnet wird.
da du dies allerdings nicht beantragt hast, also das kindergeld, und das jobcenter hats halt mitbekommen, sind die nun der meinung sie hätten dir zuviel gezahlt. Und den Betrag musst du nun zurückzahlen. |
Also ums kurz zu machen,
zu Frage 1: Du musst das Geld erstatten. Die wollen es von dir haben. zu Frage 2: Du hättest Anspruch auf Kindergeld. d.h. du hättest KG beantragen müssen. Edit: war ich wohl zu langsam |
setz mal für "egal"euro "x"euro ein, damit das ganze übersichtlicher wird, ist ja schlimm zu lesen..
aber wie meine vorredner schon sagten: du hast anspruch auf kindergeld, musst ihnen aber was überweisen |
okay danke euch.
na dann werd ich montag ordentlich telefonieren müssen um das zu klären |
Als kleinen Tip geb ich dir noch folgendes mit auf den Weg.
NIEMALS mit den Schergen vom Jobcenter telefonieren, enderder schriftlich oder persönlich bei denen auftauchen, wenn Du da persönlich auftauchst und die dir irgendetwas erzählen wollen wo es um Geld oder um deine Person geht, lass dir einen schrifftlichen rechtsfähigen Bescheid geben. Alles was telefonisch vereinbart wird und zu deinen gunsten wäre, wird da sehr gern vergessen/verdrängt. Und falls du beim Jobcenter deine Telefonnummer und/oder Emailadresse angegeben hast, lass sie löschen. Du musst nur postialisch erreichbar sein. Telefon und/oder Emailadressen angabe ist keine Mitwirkungspflicht. Gruß Srgt |
Hat das Jobcenter dich bei der Antragstellung darüber informiert ,daß dir Kindergeld zusteht und du dieses beantragen musst ?Auch schriftlich?
[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] Wenn Nein ,sofort Widerspruch einlegen, die müssen dich darüber aufklären . Kindergeld wird von denen als Einkommen berechnet. [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] Hab grad gesehen, daß §11 Abs2 bei Kindergeld leider durch: [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] ausgehebelt wird, bei normalem Einkommen gilt das Zuflußprinzip. Also Widerspruch einlegen und sich nicht einschüchtern lassen. Eventuell kannst du Kindergeld rückwirkend beantragen. Bis ein Kindergeldantrag durch ist können schon mal paar Monate vergehen. Ab Tag der Antragstellung , was du bald tun solltest, hast du andere Leistungen beantragt und diese können vom Jobcenter angerechnet werden, oft erhält man dann im laufenden Bezug aber ein Darlehen bis das Kindergeld dann rückwirkend gezahlt wird. Und wieso wollen die Kosten für Unterkunft und Heizung zurück? Kindergeld darf dir eigentlich nur auf den Regelsatz angerechnet werden.Wenn du soweit durchs Kindergeld "überzahlt" bist,daß die auch die KdU zurückfordern können, erinnere sie daran,daß die eigentlich laut: Zitat:
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