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Rezikord 08.11.11 12:35

Nase angebrochen - Anzeige Ja oder Nein ?!
 
Hey alle zusammen (:,

ich habe folgendes Problem: War letzte Woche Samstag mit meinen Freunden was trinken, anschließend sind wir in die Innenstadt gefahren damit ich mich nocht mit einer Freundin treffen konnte. Da leider einer von uns zuviel getrunken hatte, musste dieser spucken und für uns war es unmöglich ihn im diesen Zustand nach Hause zu bringen, also haben wir seine Eltern angerufen, welche ihn dann abgehohlt haben. Da nun meine Freundin wegen diesem Vorfall die letzte Bahn verpasst hatte musste sie auf den Nachtbus warten der erst um 01:40 Uhr kamm. Meiner wäre schon früher gekommen (01:10) aber ich hatte mich entschlossen mit ihr zu warten da man ja kein Mädchen um diese Uhrzeit alleine auf einen Nachtbus warten lassen kann. Da es erst 01:00 Uhr war, setzten wir uns in den Park und haben auf den Nachtbus gewartet, als wir uns dann wieder zurück auf den Weg zum Nachtbus gemacht hatten, traf sie noch einen alten Freund konnte sich aber nur kurz mit ihm unterhalten. Dadurch das die beiden sich noch kurz unterhalten hatten verpassten wir den Nachtbus. Also wieder zurück in den Park ihr Freund war immernoch da, weswegen sie die Gelegenheit nutzen wollte nochmal mit ihm zu reden ohne wieder schnell weg zu müssen. Als wir dann bei ihm standen kammen aufeinmal zwei Jungs auf mich zu und der eine meinte warum ich stress machen würde worauf ich natürlich antwortete das ich doch garnichts gemacht hätte. Der Eine wurde dann wegezogen und der andere stand noch da und meinte was ich gegen Farbige hätte. Im nächsten moment bekamm ich nen Schlag auf die Nase und blutete wie ein Wasserfall. Schnell weggeganngen und sauber gemacht und dann mit dem nächsten Nachtbus (03:00 Uhr) heim. Hatte schon da gemerkt das was mit meiner Nase nicht stimmte. Also am nächsten Tag ins Krankenhaus und es kamm raus das meine Nase angebrochen ist.

Nun meine Fragen:

1. "Reicht sowas aus" um eine Anzeige zu erstatten ?
2. Falls ja, muss ich dann der Polizei erklären warum ich noch so spät unterwegs war, da ich noch minderjährig bin ?
3. Und falls wiederum ja muss ich erwähnen was wir getrunken haben, da wir Vodka hatten und keiner von uns volljährig ist

MFG Rezi

SpülerderWinde 08.11.11 13:05

Hey Rezi,


Anzeige würde ich in jedem Fall erstatten, denn es ist wichtig, dass die beiden Idioten checken, dass ihr bescheuertes Verhalten Konsequenzen hat.

Zu deinen Fragen

1. Ja
2. Solange deine Familie noch nicht durch schwerwiegenden Probleme aufgefallen ist, wird da nicht viel Stress gemacht werden.
3. Bleib so sehr wie möglich bei der Wahrheit, da ihr sonst unglaubwürdig werden könntet. Das es Wodka war musst du ja nicht sagen, ein paar Bier reichen ja auch schon.


Ich wurde als Minderjähriger auch mal besoffen nachts zusammengeschlagen und habe auch Anzeige erstattet. Es war deutlich nach Mitternacht und noch in einer komplett anderen Stadt als mein Wohnort.
Bei mir war es Korn anstatt Vodka und es hat weder Polizisten noch Richter interessiert.
Ist aber auch schon mehr als 10 Jahre her.

Fotter 08.11.11 13:38

Soweit ich weiß darf man doch als Minderjähriger auch noch nach 12 bzw 0 Uhr auf die Straße.

Nur Clubs, Bars usw. sind nicht erlaubt. Von daher auf jeden Fall Anzeige erstatten.

Soules 08.11.11 14:01

1. Ja, du hast ja Zeugen. Sie waren nur zu Zweit und ihr zu Dritt also können bei dir mehr bezeugen das es so gewesen ist.
2. Beantwortete dir Fotter schon und meines Wissens ist das auch so.
3. Würde auch eher sagen das es Bier gewesen sei.

PS: Kennt du die überhaupt ? Anzeige gegen Unbekannt ist meist vergeblich.

Rezikord 08.11.11 14:08

Zitat:

Zitat von SpülerderWinde (Beitrag 22931860)
Anzeige würde ich in jedem Fall erstatten, denn es ist wichtig, dass die beiden Idioten checken, dass ihr bescheuertes Verhalten Konsequenzen hat.

Zu deinen Fragen

1. Ja
2. Solange deine Familie noch nicht durch schwerwiegenden Probleme aufgefallen ist, wird da nicht viel Stress gemacht werden.
3. Bleib so sehr wie möglich bei der Wahrheit, da ihr sonst unglaubwürdig werden könntet. Das es Wodka war musst du ja nicht sagen, ein paar Bier reichen ja auch schon.

Seh ich genauso und vielleicht lernen sie was drauß und lassen fremde Leute in Zukunft in Ruhe (:

naja aber von nen paar Bier spuckt man nicht und ist so betrunken das einen die Eltern abhohlen müssen *g*

Zitat:

Zitat von Fotter (Beitrag 22931998)
Soweit ich weiß darf man doch als Minderjähriger auch noch nach 12 bzw 0 Uhr auf die Straße.

Nur Clubs, Bars usw. sind nicht erlaubt. Von daher auf jeden Fall Anzeige erstatten.

Tatsache, grad nochmal nachgeschaut wusste ich bis jetzt auch nicht :D



Zitat:

Zitat von Soules (Beitrag 22932084)
1. Ja, du hast ja Zeugen. Sie waren nur zu Zweit und ihr zu Dritt also können bei dir mehr bezeugen das es so gewesen ist.
2. Beantwortete dir Fotter schon und meines Wissens ist das auch so.
3. Würde auch eher sagen das es Bier gewesen sei.

PS: Kennt du die überhaupt ? Anzeige gegen Unbekannt ist meist vergeblich.

1. Ne wir waren nur zu zweit (die Freundin und Ich) und die waren zu meheren dort aber nur die zwei haben Stress gemacht, und das Problem ist das der Freund von der Freundin eher auf deren Seite steht als auf unserer.

Der Freund von der Freundin kennt die Beiden will die Namen aber natürlich nicht sagen um sie zu decken, kann man dagegen was machen?

__SANJA 08.11.11 19:04

Zitat:

Zitat von Rezikord (Beitrag 22932109)
naja aber von nen paar Bier spuckt man nicht und ist so betrunken das einen die Eltern abhohlen müssen *g*

hat die richter nicht zu interessieren warum dein freund gekotzt hat.
du kannst ja sagen dass du nichts getrunken hast, können ja auch nichts anderes beweisen.

/e:
Zitat:

Zitat von Rezikord (Beitrag 22932109)
Der Freund von der Freundin kennt die Beiden will die Namen aber natürlich nicht sagen um sie zu decken, kann man dagegen was machen?

klar. hab gerade einen ähnlichen fall am laufen. einfach denjenigen als zeugen benennen und sagen, dass der die kennt.

schneemann123 08.11.11 19:55

Zitat:

klar. hab gerade einen ähnlichen fall am laufen. einfach denjenigen als zeugen benennen und sagen, dass der die kennt.
Er darf allerdings die Aussage verweigern. Oder ist das bei dieser Art von Revelant, nicht erlaubt?

king_andy1994 08.11.11 21:15

Zitat:

Zitat von Rezikord (Beitrag 22931751)
warum ich stress machen würde worauf ich natürlich antwortete das ich doch garnichts gemacht hätte. i

Wenn ich das lese überfällt mich ein riesige aggression:mad: meiner Meinung gehört solchen Leuten die Nase gebrochen...

Auf jedenfall solltest du eine Anzeige erstellen, sonst kann es probleme mit deiner Versicherung geben (mir ist was ähnliches passiert).

Gute Besserung!

bbcbbc 08.11.11 21:19

SpülerderWinde
Anfänger


erstmal anzeigen ? angebrochen ? wenn dir ein auge fehlt ,neld dich bei den Cops ansonsten wehr dich !

king_andy1994 08.11.11 21:24

Zitat:

Zitat von bbcbbc (Beitrag 22934197)
SpülerderWinde
Anfänger


erstmal anzeigen ? angebrochen ? wenn dir ein auge fehlt ,neld dich bei den Cops ansonsten wehr dich !

:rolleyes:

Katzenfisch 09.11.11 20:22

Zitat:

Zitat von bbcbbc (Beitrag 22934197)
SpülerderWinde
Anfänger


erstmal anzeigen ? angebrochen ? wenn dir ein auge fehlt ,neld dich bei den Cops ansonsten wehr dich !

Zitat:

Zitat von Hoorizon (Beitrag 22932064)
Kommt hier noch ein schrottiger Kommentar wird verwarnt.

Reißt euch zusammen.

Na dann, auf gehts.

dhjHw7yg 09.11.11 21:32

Zitat:

Zitat von schneemann123 (Beitrag 22933747)
Er darf allerdings die Aussage verweigern. Oder ist das bei dieser Art von Revelant, nicht erlaubt?

Vor der Polizei muss keiner eine Aussage machen, egal ob Zeuge oder Beschuldigter.

Watcher 09.11.11 21:52

Zitat:

Zitat von dhjHw7yg (Beitrag 22938164)
Vor der Polizei muss keiner eine Aussage machen, egal ob Zeuge oder Beschuldigter.

Das stimmt zwar,
aber als ZEUGE ist er spätestens vor Gericht zur Aussage verpflichtet und kann auch dazu gewungen werden.

dhjHw7yg 09.11.11 22:23

Zitat:

Zitat von Watcher (Beitrag 22938248)
Das stimmt zwar,
aber als ZEUGE ist er spätestens vor Gericht zur Aussage verpflichtet und kann auch dazu gewungen werden.

ja, soll auch nur ein guter ratschlag sein, damit es gar nicht erst so weit kommt falls ihr mal scheisse gebaut habt *hust*

p.s. lügen ist auch erlaubt

Sandx1 09.11.11 22:45

schnapp dir den penis nach der schule mit paar homes , und sag ihm das du seiner "schwester ein geschmack machst sobald sie 18 ist nimmst du dir , ihr jungfernhäutchen! "

ne quatsch anzeige .. fertig aus
falls du ihm nochmal begegenest ,nicht provozieren kontakt vermeien ... kommt drauf an ich würd ihn trozdem verprügeln


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