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scorp32 12.10.11 23:44

Eidesstattliche Versicherung-Verein gründen?
 
Hallo zusammen!

Ich hätte eine Frage, hab gegoogelt aber nichts eindeutiges gefunden. Kann man mit einer Eidesstattlichen Versicherung (früher Offenbarungseid) wenn man die abgegeben hat, trot dessen einen Verein gründen?

Thx für Infos.

Gruß

scorp32

Saftkutscher 13.10.11 16:39

da gibts meines Wissens keinen Hinderungsgrund

gentleman-smart 13.10.11 16:55

Ja, kannst du.
Im Gesetzesdickicht ist, neben dem Steuerrecht, nichts so löchriger wie das Vereinswesen und dessen Möglichkeiten.

Es wären mehre Möglichkeiten denkbar:

1. Du gründest einen Verein, um einer bestimmten Neigung nachzugehen, bzw. dich mit Anderen auszutauschen.

2. Viel wichtiger jedoch in der Situation der Eidestattlichen Versicherung:
Gründe einen Verein (optimal wäre die Erlangung des Status "gemeinnützig"), setzte eine Vertrauensperson als Vorstand ein und die "EV" geht nahezu spurlos an die vorüber.

Zusätzlich empfehle ich dir den Kauf dieses [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...].

scorp32 13.10.11 18:43

Kann ich den Vorstand bekleiden?

FlandersDE 13.10.11 19:45

wenn dun in der Insolvenz bist darft du glaube ich nichts gründen was DIR Geld bringt... du kannst einen Verein gründer der Gemeinschaftlich also was für die Jugend oder für Menschen macht. Da darft du aber nur vür den Verein Geld verdienen.

gentleman-smart 13.10.11 23:24

@scorp32
Nein, natürlich nicht wenns um die EV geht. Deswegen ja auch eine Vertrauensperson. I.d.R. bietet sich hier die Ehefrau an, da diese meistens unbelastet ist. Noch besser wären allerdings Verwandte mit ungleichem Nachnahmen.

Einen Verein mit gemeinnützigem Character deswegen, weil dieser schon steuerliche Vorteile hat. Es ist quasi die eigene Firma im Gewand eines "Karnickel-Clubs". Speziell für EV (eidesstattl. Vers.) diese Gesetzeslücke entdeckt...

Du führst mit deinem Verein ein stink-normales Gewerbe aus und hast natürlich, aus steuerlichen Gründen, sehr hohe Kosten die eine absolute Parität zum Ertrag darstellen. Hier bieten sich Dienstlungen aller Art zugunsten einer karikativen Einrichtung (in diesem Fall dein Verein als Spenden-/Ertragsüberbringer) an.

Beisspielsweise bist du passioniert PC-Schrauber, p.ä., gehst auf Tour und musst Rechnungen ausweisen. Das erhaltene Geld (Bezahlung für die Dienstleistung) wäre natürlich sofort spendenfähig, wenn da nicht pervers hohe Kosten für die Aufrechterhaltung deines Vereines wären.

So ein Verein braucht ein Büro (ein Arbeitszimmer in deiner Privatwohnung wird teuer vermietet), ein Auto/sonstiges Fzg (deren kompletten Unterhaltskosten zu Lasten des Vereines gehen), sämtliches Büromaterial, Bewirtunskosten, Kosten für Mitgliederversammlungen (min. 1xjährlich, die Mitglieder wirst du ja für die Satzung bekommen...), usw.

Soviel zu den Anfängen. Später darf der Verein auch geringfügig Gewinn machen, bis du Anschaffungskosten im Gründungsjahr abgeschrieben hast. Bei grösseren Gewinnen empfiehlt es sich einen weiteren Verein (diesmal ohne Gemeinnützigkeit) zu gründen, welcher die Gewinne erhält. Diese sind dann halt zu versteuern, aber du kannst sie dann schadlos abiehen.

Und irgendwann nach ca. 7 Jahren, hat sich die dämliche Vereinsmeierei erledigt, weil du dann die Privatinsolvenz überstanden hast...

Bei weiteren Fragen bitte PN, da ich schon die Hufen der Ungläubigen scharren höre.


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