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Mechandeles 01.10.11 22:32

Laserpointer = Anzeige
 
Hallo Leute,

also ich hab mal ne frage mir ist heute was dummes passiert...
also ich hab vorhin mit nen kollegen mit sonen Laserpointer 5mW
gespielt halt nur so auf Wände und so keine Menschen oder Autos bestrahlt...
jetz ist das dumme ich war an Falschen Zeit am Falschen ort...
Ich war bei nen Einkaufs center und da wurde ne... Frau angestrahlt mit nen Laserpointer
und ich.. wurde direkt gecasht paar stunden später von der Polizei ...(lief ne fahndung gegen uns) und jetz hab ich ne Anzeige wegen den Laserpointer der wurd mir gecasht... und die Anzeige Lautet Eingriffs ins Straßenverkehrsordnung...
Jetz bin ich zurzeit dabei meinen Führerschein zu machen und wollte fragen wird der darunter leiden?? also krieg ich ne speere o.Ä ??? Wäre echt nett über jede antwort... weil ich bin schüler und kanns mir nich Leisten das mein führerschein speere bekommt und ich alles neu machen muss ich bin nicht vorbestraft ... und bin 18 danke über jede antwort mfg.

sumisu25 01.10.11 22:39

1. Frage: Wie ist denn dein richtiger Username?

2. Folgender Sachverhalt ergibt sich aus deinem Text für mich: Du hast eine Frau im Auto mit nem Laserpointer angestrahlt und wurdest "gecasht".

Deine Frage: Ob Dir was passiert. Meine Antwort: Hoffentlich!

BTW: Lern Dich in Sätzen auszudrücken.

Mechandeles 01.10.11 22:42

Ja soory tut mir leid mein Deutsch ist nicht so gut!! und nein ich hab sie nicht geblendet!!!!!!!! das war wer anders .... nur ich wurde halt erwischt ich habe jediglich nur auf Parkplatz gegen wände etc... nix gegen autos oder sooooooo

Kohlkop 01.10.11 22:43

Laserpointer mit 5mW, lächerlich

ckjthedogmaster 01.10.11 22:45

Wieso schreibst du deinen ersten Beitrag nicht leserlich... dann könnte jeder verstehen, was du willst.

nun ja, zur falschen Zeit am falschen Ort???

Es waren dann wohl zufällig noch hundert andere da, die am Einkaufszentrum mit nem Pointer gespielt haben und dich haben sie zufällig aus den Hunderten herausgefischt. Tja, einen musste es ja erwischen. ...

Die Strafen für sogenannte Laserattacken werden mittlerweise konsiquent und zurecht verfolgt und auch bestraft. Dabei liegt es im ermessen, was der "bestrahlte" aussagt. Wenn er sagt, das der strahl auf sein Gesicht gerichtet gewesen ist, dann kommt auch noch Körperverletzung hinzu.

Den Pointer bekommste nicht mehr wieder, Auswirkungen auf deinen Führerschein wird es wohl nicht haben, aber ausschliessen kannste es auch nicht. Und wenn ihr absichtlich die Frau angepointet habt, dann sollte man dir von mir aus noch 3 Jahre Sperre aufdrücken, damit ihr begreift, das solche Laserpointer kein Spielzeug ist

Mechandeles: bei dir wollt ich ja jetzt mal garnicht bedanken. :dozey:

Mfg

Mechandeles 01.10.11 22:51

Lol ey... komischer weise sagt die frau es war ein Grüner laser pointer... aber mein ist rot wie soll ich das dann gewesen sein bitte schön?? also bleibt mal bissel am teppich hier .... und wie oft noch ich lebe 5jahre in deutschland mein deutsch ist halt nicht so gut wie euers !

gentleman-smart 02.10.11 07:09

Zitat:

Zitat von Hoorizon (Beitrag 22789645)
Was hat eine Anzeige mit einem Führerschein gemeinsam?

Falls der TE eine Person in einem fahrenden KFZ (geht leider nicht so eindeutig aus dem Text hervor) "angestrahlt hat, könnte man dies durchaus mit einem
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Dies war wohl mit:
Zitat:

Anzeige Lautet Eingriffs ins Straßenverkehrsordnung..
gemeint.

Da es sich hierbei um eine Verkehrsstraftat handelt (je nach Ausgang des Verfahrens, bzw. wird überhaupt ein Verfahren eingeleitet), so hat die zuständige Stelle zur Erteilung einer Fahrerlaubnis (der Führerschein ansich ist nur das Papier, welche den Verwaltungsakt vervollständigt) die Geeignetheit des Antragstellers (TE) zu überprüfen.

Mechandeles 02.10.11 12:58

Ok danke für die antwort verstehe jetz nicht ganz genau was da auf mein führerschein drauf zurück kommt??

Gordell 02.10.11 14:50

Zitat:

Zitat von Mechandeles (Beitrag 22789671)
Lol ey... komischer weise sagt die frau es war ein Grüner laser pointer... aber mein ist rot wie soll ich das dann gewesen sein bitte schön?? also bleibt mal bissel am teppich hier .... und wie oft noch ich lebe 5jahre in deutschland mein deutsch ist halt nicht so gut wie euers !

dir werden sie Knast noch ganz gut Deutsch beibringen !
und ein paar andere sachen - da schaust du dann so :eek: drein

Mechandeles 02.10.11 19:06

Du bist ja witzig

I-PSP 02.10.11 19:23

Macht euch halt nicht über denn Jungen sein deutsch lustig man..

WhiteListener 02.10.11 19:23

Moment mal,
Du bist mit einem roten Laserpointer erwischt worden,
als du damit auf einem Parkplatz herumgespielt hast,
Die geschädigte Autofahrerin sagt aber aus, dass es ein Grüner war???

entweder fehlen uns da noch ein paar Details oder es blick da nur ich nicht so ganz durch

lg
WhiteListener

MartHan 02.10.11 19:34

Passt auf dass ihr das nicht in den USA macht.. (Luftfahrzeuge blenden)...

Interfering with the operation of an aircraft is a crime punishable by a maximum of 20 years in prison and a $250,000 fine
[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]

Scheint im Moment aber im Trend zu sein, Chaos zu verbreiten. Ob Auts zu verbrennen oder mit Laserpointern Schaden anzurichten.

zu deinem Fall: Hast du Zeugen dass du an der Aktion nicht beteiligt gewesen bist? Wenn ja, sollte doch kein Problem sein deine Unschuld beweisen zu können.

edit: In Deutschland wird es ebenfalls hart bestraft. Egal ob Luft- oder Straßenverkehr.
"Tätern droht ein Verfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe."

Bratbär 02.10.11 19:45

Vorher mal über solche Handlungen nachdenken wäre vielleicht sinnvoll. :T

schnuckikucki 02.10.11 19:55

Dummheit muss bestraft werden

DarkProtector 02.10.11 20:54

Das klingt sehr unglaubwürdig. Wenn du so einen Mist machst, dann solltest du dazu stehen und die Konsequenzen ( Sozialstunden ->Eintrag ins Elternregister) annehmen. Falls du es nicht warst (traue der Polizei zu das sie Rot und Grün unterscheiden kann), dann wirst du einen schönen Einstellungsbescheid kommen und fertig.

PS: Kleiner Tipp am Rande sag es deinen Eltern vorher, wenn sie es per Brief merken ist es meistens richtig schlecht.

321meins 02.10.11 21:00

Zitat:

Zitat von gentleman-smart (Beitrag 22790342)
Falls der TE eine Person in einem fahrenden KFZ (geht leider nicht so eindeutig aus dem Text hervor) "angestrahlt hat, könnte man dies durchaus mit einem
[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] bewerten.
Da es sich hierbei um eine Verkehrsstraftat handelt (je nach Ausgang des Verfahrens, bzw. wird überhaupt ein Verfahren eingeleitet), so hat die zuständige Stelle zur Erteilung einer Fahrerlaubnis (der Führerschein ansich ist nur das Papier, welche den Verwaltungsakt vervollständigt) die Geeignetheit des Antragstellers (TE) zu überprüfen.

Die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) ist im Falle einer Verurteilung dennoch äußerst unwahrscheinlich. Zudem erfolgte hier die Teilnahme am Straßenverkehr lediglich als Fußgänger, was auch gegen die Anordnung einer MPU spricht.
Immerhin ist bei einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gem. § 315b StGB auch keine Entziehung der FE im Regelfall vorgesehen. (Vgl. § 69 StGB)

Dennoch einer der wenigen sinnvollen Beiträge hier in diesem Thread. :T

321meins 02.10.11 21:02

Zitat:

Zitat von DarkProtector (Beitrag 22793363)
->Eintrag ins Elternregister

Ach das gibt's? Stehen da alle Eltern drin? :p

pauli8 02.10.11 21:04

Zitat:

Zitat von Gordell (Beitrag 22791868)
dir werden sie Knast noch ganz gut Deutsch beibringen !

Ist sich gutt deutsch vom Feinsten...Note "Serr gutt"...danke...setzen ! :D


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