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19stiefel94 13.09.11 08:37

Führerschein BF 17
 
Hallo Gullyaner, ich habe kein passendes unterforum gefunden oder es nicht als ein solches betrachtet, deswegen erstelle ich mein Thema jetzt einfach hier da es mir am nähsten an mein Problem herrankommt :)


Also mein "Problem" währe das ich jetzt einen BF 17 Führerschein mein eigen nennen kann aber nicht weiß ob ich jetzt außer meiner Begleitperson nochjemanden befördern darf.

Darf ich es?
Darf ich es nicht?


Ich habe google benutzt, aber evtl die falschen fragen gestellt / ich bin blind / ich kann nicht lesen oder bin einfach dumm koennt ihr halten wie'n Dachdecker, nur nicht so hoch :p


Ich währe für eure hilfe dankbar :) Ist vllt lächerlich die frage aber ich stellse halt einfach.
Wie heißts? Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten!


Grueße 19stiefel94 :)

aknx7 13.09.11 09:47

Als BF 17 darfst Du nicht nur Deine Begleitperson befördern.

Wenn Du im Besitz eines kleinbusses bist 8 + Fahrer kanst ihn also voll machen, die Begleitperson aber nicht vergessen ! :D

;)

ich71092 13.09.11 17:19

Was mich mal dazu interessieren würde:
Muss die Begleitperson dein Beifahrer sein, also neben dir sitzen? Oder tuts Rückbank auch ? ^^

19stiefel94 13.09.11 20:39

Zitat:

Zitat von ich71092 (Beitrag 22719159)
Was mich mal dazu interessieren würde:
Muss die Begleitperson dein Beifahrer sein, also neben dir sitzen? Oder tuts Rückbank auch ? ^^



Das würde mich auch mal interessieren !

Zock3r91 13.09.11 20:44

Ich glaube ich hatte damals die selbe Frage der Polizei gestellt. (Wollte meine Mudder in den Kofferraum sperren ^^)
Soweit ich mich erinnern kann, darf die Person auch hinter Dir sitzen.

foxtrott-zulu 14.09.11 08:59

Die Begleitperson darf sitzen wo sie will.
Sie ist ja nicht (wie etwa bei der Fahrschule) am Führen des Fahrzeugs beteiligt, sondern Du bist alleiniger Fahrzeugführer.

aknx7 14.09.11 09:19

Nirgend wo im Gesetz ist der Platz der Begleitperson festgelegt. Da, die Begleitung werbal stat findet, ist se völlig egal wo die B.Person sitzt.

;)

19stiefel94 14.09.11 20:23

Hm danke für die ganzen Antworten, mich würden aber mal Direkte Quellen interessieren wo man das eventuell mal nachlesen könnte ! Wie schon am Anfang erwähnt ich habe via Google nichts brauchbares gefunden.
Könnte mir da jmd etwas rausangeln?

Mfg 19stiefel94

aknx7 14.09.11 21:07

Zitat:

Zitat von 19stiefel94 (Beitrag 22723423)
Hm danke für die ganzen Antworten, mich würden aber mal Direkte Quellen interessieren wo man das eventuell mal nachlesen könnte ! Wie schon am Anfang erwähnt ich habe via Google nichts brauchbares gefunden.
Könnte mir da jmd etwas rausangeln?

Mfg 19stiefel94

Was wilst du lesen wen es nicht geschrieben worden ist ? :D

;)

19stiefel94 16.09.11 10:57

Zitat:

Zitat von aknx7 (Beitrag 22723614)
Was wilst du lesen wen es nicht geschrieben worden ist ? :D

;)


Aber es muss doch irgendwo festgelegt sein was man als BF 17 darf und was nicht, welche Regelungen bestehen und so weiter !?

Zock3r91 16.09.11 12:33

Dann frag deinen Fahrlehrer oder ruf bei der Polizei an.
Bei der Polizei bist du immer auf der sicheren Seite :)

19stiefel94 16.09.11 12:46

Ach ich bin doch einfach nur zu blöde xD Wiki weiß doch auch ne Menge -.-*

Zitat:

Nach der bundeseinheitlichen Regelung sind als Begleitpersonen nur Personen zulässig, die mindestens 30 Jahre alt und mindestens fünf Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis mindestens der Klasse B oder der alten Klasse 3 sind. Sie dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister haben.

Die Anzahl der Begleitpersonen ist unbegrenzt.[6] Die Begleitpersonen müssen bei Antragstellung namentlich genannt werden und ihr Einverständnis erklären.

Die Begleitperson darf – im Gegensatz zu einem Fahrlehrer – nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen. Sie ist nicht verantwortlicher Führer des Fahrzeugs. Die Begleitperson kann auf jedem beliebigen Fahrgastsitz des Fahrzeugs mitfahren.

Fahrzeugführer dürfen keinen Alkohol trinken bzw. getrunken haben. Die Begleitperson hat die Pflicht, ihren Führerschein mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen und darf bis zu 0,5 Promille Alkohol im Körper haben.

Entgegen ursprünglichen Plänen ist die Teilnahme der Begleitperson an einer Vorbereitungs- oder Informationsveranstaltung zum Thema Begleitetes Fahren nicht vorgeschrieben. Sie wird jedoch auf freiwilliger Basis dringend empfohlen, um sich mit den Rechten und Pflichten als Begleitperson vertraut zu machen.

Begleitetes Fahren ist im Ausland nicht gestattet.[7] Lediglich in Österreich wird die Prüfbescheinigung des deutschen BF17 anerkannt.[8] Umgekehrt ist in Deutschland der österreichische L-17 Führerschein nur unter bestimmten Voraussetzungen gültig.[9]
das erstmal dazu,

meine eigendliche frage ist aber .. ob ich jetzt noch eine 3. person befördern darf.. also so konkret zum nachlesen .. aber ich denke.. ich werde meinen Fahrlehrer einfach mal fragen. :) ich werds hier dann schreiben. :)

tong999 19.09.11 20:39

Das darfst du definitiv.
Mit dem BF17 kriegst du ja einen vollwertigen B-Klasse-Führerschein, mit der einzigen Auflage der Begleitperson bis zur vollendung des 18. lebensjahres. Bei mir ein wenig erweitert durch BE. Übrigens darfst du Fahrzeuge der Klasse M, L und S ohne Begleitperson auch schon mit 17 fahren, da die Auflage nur für B gilt und da das mindestalter bei 16 Jahren liegt.

tong999 19.09.11 21:30

ups. so sollte das nciht sein....

19stiefel94 03.10.11 10:42

Jap man darf mit BF 17 lappen Personen mitnehmen :) halt Begleitperson immer dabei ;) sry das das jetzt bisschen DOLLE spät kommt.. O: hatte stress ;)

schoen tach noch


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