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Tomek90 29.08.11 11:38

Eltern arbeitslos und ich fange zu studieren
 
Hallo,

hab eine sehr wichtige Frage,

ich fange jetzt zu studieren... da aber meine eltern arbeitslos sind und ich soll fast 700euro für die studium bezahlen... und meine frage ist ob ichdas geld wieder kriege auch wenn ich dann bafög beantrage nimmt Arbeitsam das ganze geld weg oder lassen sie mir was überig damit ich meine gebühren zahlen kann? weil sonst muss ich mein studiumplatz absagen da ich kein geld dafür habe...

Danke im Voraus

PeachHead 29.08.11 11:45

Mit der Rechtschreibung brauchste erst gar kein BaFög beantragen, weil dich keiner verstehen wird ;)

nobody11122 29.08.11 11:48

erst mal zwei Fragen... Willst du zu Hause wohnen bleiben oder dir eine eigene Wohnung suchen? Und für was sind die 700€... pro Semester oder pro Monat?

Dami123 29.08.11 11:49

Das Geld was du von Bafög kriegst sollten nicht deine Eltern kriegen, da davon eig. sofort die studien gebühren gezahlt werden
Aussderdem kannst du ruhig zum Arbeitsamt oder zum Landsratsamt.. gehen und dort die ganze Sache besprechen
Du könntest die Sache sogar so hindrehen, dass du arbeiten gehen kannst nur um dein studium zu finanzieren
Ich glaub wohl kaum, dass der Staat dir die Möglichkeit nehmen würde zu studieren :)

nobody11122 29.08.11 11:51

Zitat:

Zitat von Dami123 (Beitrag 22663988)
Das Geld was du von Bafög kriegst sollten nicht deine Eltern kriegen, da davon eig. sofort die studien gebühren gezahlt werden

er lebt aber in einer Bedarfsgemeinschaft... da sieht das etwas anders aus...

Dami123 29.08.11 12:00

Zitat:

eine Voraussetzung (wenn man wie du ein Gymnasium besucht) um Schüler-Bafög zu bekommen, ist die eigene Wohnung. Da du noch bei deinen Eltern wohnst, kannst du also kein Schüler-Bafög bekommen.
zu dem auch das hier [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]

Stimmt :/
ich kann dir auch nicht weiter mit dem Thema helfen
man besten solltest du zu der nächst möglichen Anlaufstelle gehen und dich dort ausreichend informieren
was du in deiner Situation machen kannst :)

PS:
ich rate dir ab einen Brief zu schreiben :D

nobody11122 29.08.11 12:01

@Tomek90: OK... da du nicht auf meine zwei Fragen geantwortet hast, hier die Möglichkeiten...

also wenn du weiter zu Hause wohnen bleibst, wird das BAföG natürlich als Einkommen angrechnet, genauso wie das Kindergeld, welches du während des Studiums bekommst... aber dieses Einkommen wird nur auf deine Person angerechnet (weil du nicht unterhaltspflichtig für deine Eltern bist), d.h. du fällst aus der Bedarfsgemeinschaft raus, d.h. du musst zum Beispiel deinen Mietanteil selber bezahlen...

ziehst du in eine eigene Wohnung oder ein Studentenwohnheim, steht die ein erhöhter BAföG-Satz (ca. 550€) zu, dazu noch Kindergled (185€)... hast also etwas mehr als 700€ im Monat zu Verfügung, davon musst du aber noch Miete zahlen usw.

also wenn du 700€ im Monat fürs Studium zahlen musst, schaffst du das mit dem BAföG nicht... musst also nebenbei Jobben oder einen Studentenkredit aufnehmen... sind es aber 700€ pro Semester (ca. 120€ im Monat) dürfte es eigentlich kein Problem sein

marcusb 29.08.11 16:49

Zitat:

Zitat von PeachHead (Beitrag 22663980)
Mit der Rechtschreibung brauchste erst gar kein BaFög beantragen, weil dich keiner verstehen wird ;)

Hat er dich gefragt, ob du seine Rechtschreibung kontrollieren Solls.

Jayde 29.08.11 20:45

Zitat:

Zitat von marcusb (Beitrag 22665071)
Hat er dich gefragt, ob du seine Rechtschreibung kontrollieren Solls.

Es ist zwar nur ein Internetforum aber wer studieren will sollte sich zumindest halbwegs verständlich ausdrücken können.

Und Rechtschreibung =/= formulierung von verständlichen Sätzen und Fragen.

schneemann123 29.08.11 22:06

Hmm du brauchst auf jeden fall einen Nebenjob o.ä denn Studenten-BaFög musst du auch noch irgendwann zurückzahlen.

krackonko1 29.08.11 22:46

zu bafög und alg hab ich das hier gefunden
[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]


bafög musst du nur zur hälfte zurückzahlen
gibt aber nen antrag, damit du nur max 15k zurückzahlen musst

mein bafögsatz ist 670

nobody11122 30.08.11 10:42

Zitat:

Zitat von schneemann123 (Beitrag 22666327)
Studenten-BaFög musst du auch noch irgendwann zurückzahlen.

5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer beginnt die Rückzahlung (monatliche Rate beträgt 105 Euro)


Zitat:

Zitat von krackonko1 (Beitrag 22666449)
gibt aber nen antrag, damit du nur max 15k zurückzahlen musst

Nein, maximal 10.000 Euro müssen zurück gezahlt werden und dafür braucht man keinen Antrag stellen...

einen Antrag muss man nur stellen, wenn man einen Teilerlass haben möchte, z.B. wenn man die Darlehensschuld mit einmal zurückzahlt bekommt man einen Erlass von ca. 30%, diese wird dann aber auf die gesamte Darlehensschuld gewährt und nicht auf die 10.000€

istebu01 31.08.11 07:05

wennnnn der auf ne uni kommt dann möchte ich aber auch ... xD

tomekk9292 31.08.11 12:20

Wo wohnst du den/ oder besser wo studiert du. Bei uns haben die ab den nächsten Wintersemester die Gebühren abgeschafft, sind jetzt nur noch 200 an Gebühren.(Zum Glück)

Flamara 31.08.11 14:56


Wenn Du studieren möchtest, wirst Du wahrscheinlich geistig nicht ganz unter bemittelt sein. Daher frage ich mich, warum Du nicht schon beizeiten vorgesorgt hast?
Nun weiß ich nicht, wie alt Du bist und was Du vorher getan hast. Aber wäre es nicht besser gewesen, Du hättest Dir eine [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] ausgesucht? Magdeburg sucht z.B. noch dringend Studenten und wirbt dafür.

Du hättest Dir z. B. überbrückend einen Job suchen können, hättest damit die Gelegenheit gehabt zu Haus auszuziehen und eine kleine Wohnung anzumieten. Mit eigenem Wohnraum kannst Du Bafög beantragen, welches Dir dann als Student zusteht.
Einer meiner Söhne hat es genau so gemacht und es hat geklappt. Wenn Deine Eltern arbeitslos sind - vermutlich H4 und Du zur Bedarfsgemeinschaft gehörst kannst Du ansonsten nicht so ohne weiteres ausziehen, wenn Du unter 25 bist. Aber mit dem obigen Weg wäre es gegangen.


Zitat:

Jeder Student, der die Studiengebühren nicht selbst bezahlen kann, erhält ein zinsgünstiges Darlehen (Studienbeitragsdarlehen), welches er erst zwei Jahre nach Studienabschluss zurückzahlen muss und das auch nur dann, wenn er ein bestimmtes Mindesteinkommen erreicht oder überschreitet. Es ist also auch hier eine soziale Komponente enthalten, um weiterhin jedem Studienwilligen den Zugang zur Hochschulausbildung zu ermöglichen.

Rückzahlen ist also erst nach 2 Jahren angesagt und ein bestimmtes Mindesteinkommen ist dazu die Voraussetzung.

nobody11122 31.08.11 19:21

Zitat:

Zitat von Flamara (Beitrag 22671281)
Wenn Deine Eltern arbeitslos sind - vermutlich H4 und Du zur Bedarfsgemeinschaft gehörst kannst Du ansonsten nicht so ohne weiteres ausziehen, wenn Du unter 25 bist.

Na ja, das stimmt nicht ganz... natürlich kann er ausziehen, wenn er U25 ist... nur hat er dann keinen Anspruch auf ALG2, Wohngeld oder sowas... BAföG kann er aber trotzdem beantragen

Erebos76 31.08.11 20:55

Cool, endlich mal einer, der fachlich fundierte Antworten gibt und nicht nur vor sich her Mutmaßungen anstellt.


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