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Necrobutcher 12.07.11 22:14

Frage zu Reifen und TÜV
 
Hallo, ich habe ein Fahrzeug gekauft was aktuell "V" Reifen hat, also bis 240km/h sind diese Reifen zugelassen. Das Fahrzeug ist aber laut dem Papieren mit 300km/h eingetragen, also um diese fahren zu können benötigt man "y" Reifen. Ich wollte mal wissen ob soetwas auch wichtig für den TÜV ist, ich habe nicht vor so schnell mit dem Fahrzeug zufahren, die V Reifen sind echt neuwertig und wäre schade wenn ich mir dann neue kaufen muss und diese dann nicht nutzen kann. Würde mich freuen wenn mir Jemand weiterhelfen kann.

ckjthedogmaster 13.07.11 08:42

Du wirst wohl oder übel andere Reifen kaufen müssen.

Selbst wenn das Auto so durch den TÜV kommt, bedeutet gar nichts. Die Prüfer sehen auch nicht alles. - Auslegbar wäre es als schwerer Mangel, und die Plakete wird verweigert.

Wenn Du Dich mit falschen Reifen auf der Autobahn zerlegst hast Du auf jeden Fall ein Problem.

Es ist auch nicht relevant, wie schnell du mit dem Auto fahren möchtest. Ist im Fahrzeugschein eine höhere Geschwindigkeit als 240 km/h eingetragen, sind auch Y Reifen vorgeschrieben.


Alternativ könntest du auch anhand der Fahrzeugdaten googeln, ob du ne Reifenfreigabe für dein Auto findest. Ansonsten Hersteller Anfragen.

Aber wie gesagt, meiner Meinung nach: 4 neue.

Mfg

xXUnbelievableXx 14.07.11 11:42

Ich denke mal "besser" geht immer nur abwärts nicht.
Kann meine Aussage aber leider im mom auf nichts stützen.

Hoshimo 14.07.11 12:40

Alles was machbar ist, und man kann (und darf) sogar Reifen mit einem geringeren Geschwindigkeitsindex aufziehen, ist im [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] zu finden.

ich71092 14.07.11 12:41

Ich glaube bei den Sommerrädern muss der Reifen die Maximalgeschwindigkeit des Autos erfüllen.
Nur bei Winterrädern ist das nicht der Fall, da darf man dann auch Reifen nehmen, die nicht so viel mitmachen, muss aber so einen Aufkleber nebem dem Tacho haben, auf der die max Geschwindigkeit des Reifens steht.

aknx7 15.07.11 21:24

Zitat:

Zitat von ckjthedogmaster (Beitrag 22498775)
Ist im Fahrzeugschein eine höhere Geschwindigkeit als 240 km/h eingetragen, sind auch Y Reifen vorgeschrieben.

Wo steht denn das ?

Zitat:

Zitat von ich71092 (Beitrag 22503215)
Ich glaube bei den Sommerrädern muss der Reifen die Maximalgeschwindigkeit des Autos erfüllen.


Nur bei Winterrädern ist das nicht der Fall, da darf man dann auch Reifen nehmen, die nicht so viel mitmachen, muss aber so einen Aufkleber nebem dem Tacho haben, auf der die max Geschwindigkeit des Reifens steht.

Da täusch Du Dich.

Der Aufkleber im Sichtfeld reicht vollkommen, ist nicht anders als mit den Winterreifen.

;)

ich71092 16.07.11 09:43

Zitat:

§36 Bereifung und Laufflächen
(1) Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen.
....
Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,

die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Da ein normaler PKW kein land- oder forstwirtschaftliches Kraftfahrzeug und kein Kraftfahrzeug des Straßenunterhaltungsdienstes ist, erübrigt sich der kleine Satz zwischen drin.

Und für mich steht da, bei Winterreifen reicht ein Aufkleber, normale (Sommer)Reifen müssen die Geschwindigkeit erfüllen....

Hoshimo 16.07.11 13:51

Zitat:

Zitat von aknx7 (Beitrag 22508975)
Wo steht denn das ?

Da täusch Du Dich.

Der Aufkleber im Sichtfeld reicht vollkommen, ist nicht anders als mit den Winterreifen.
;)

Sry AKN, aber vielleicht solltest du dir eine andere Spielwiese sorgen, denn Ahnung von deutschen Gesetzen scheinst du nicht gerade zu haben.

Ist schliesslich jetzt bereits der zweite Thread in dem du ein gefährliches Unwissen, Ja Unwissen, noch nicht einmal Halbwissen, als die absolute und uneingeschränkte Wahrheit hinstellst.

Ich71092 hat die den korrekten Paragraphen genannt, in dem du alles dazu selbst nachlesen kannst.

aknx7 18.07.11 21:11

Zitat:

Zitat von Hoshimo (Beitrag 22511058)
Sry AKN, aber vielleicht solltest du dir eine andere Spielwiese sorgen, denn Ahnung von deutschen Gesetzen scheinst du nicht gerade zu haben.

Ist schliesslich jetzt bereits der zweite Thread in dem du ein gefährliches Unwissen, Ja Unwissen, noch nicht einmal Halbwissen, als die absolute und uneingeschränkte Wahrheit hinstellst.

Ich71092 hat die den korrekten Paragraphen genannt, in dem du alles dazu selbst nachlesen kannst.

Muß zugeben, dass ich in dem Thema einen Bock geschoßen habe. Sommerreifen mussen der der BBH des Kfz entsprechen - sorry

Hasi, nur weil man einmal was falsch zum Ausdruck gebracht hate, aus Gründen wie auch immer ( möchte mich hierfür gar nicht entschuldigen - ist nunmal passiert ) bedeutet es nicht, das so jemand wie Du mit dem " Wissen " kommt.

Das weitere wird in dem besagten Thema weiterhin diskutiert - damit meine ich den FE Turismus, oder täusche ich mich ?

Grüße

;)

Hoshimo 19.07.11 06:24

Zitat:

Zitat von aknx7 (Beitrag 22518395)
Hasi, nur weil man einmal was falsch zum Ausdruck gebracht hate, aus Gründen wie auch immer ( möchte mich hierfür gar nicht entschuldigen - ist nunmal passiert ) bedeutet es nicht, das so jemand wie Du mit dem " Wissen " kommt.

Well, irgendwer muss ja mit dem Wissen kommen. Denn wenn der geneigte User dir folgen sollte, dann springt er über die Klippe.
Zitat:

Zitat von aknx7 (Beitrag 22518395)
Das weitere wird in dem besagten Thema weiterhin diskutiert - damit meine ich den FE Turismus, oder täusche ich mich ?

Du täuscht dich erneut. Für einer Diskussion muss man Argumente einbringen, und Deine habe ich dir bereits wiederlegt.

DerKarlHeinz 21.07.11 18:56

Sommerreifen Y Geschwindigkeitsindex und bei Winterreifen egal Hauptsache Du hast den Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Sichtfeld.


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