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-   -   [Recht & Politik] Gericht stuft DoS-Angriff als Computersabotage ein (https://mygully.com/showthread.php?t=2338426)

Prince 15.06.11 09:00

Gericht stuft DoS-Angriff als Computersabotage ein
 
Zitat:

DoS-Angriffe werden gemeinhin eher als Kavaliersdelikt betrachtet - rechtlich betrachtet können sie allerdings ernsthafte Folgen haben. Dies zumindest, wenn man die Ansicht des Landgerichts Düsseldorf in einem jetzt veröffentlichten Urteilstext zugrunde legt.

Dieses hatte in einem konkreten Fall eine entsprechende Attacke auf einen Server als Computersabotage bewertet. Das Gesetz sieht im §303b Strafgesetzbuch für diese Tat eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren vor. Auch für einen erfolglosen Versuch kann man hier strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.


In dem verhandelten Fall hatte der Beschuldigte Betreiber von Wett-Angeboten im Netz damit bedroht, ihre Server lahmzulegen, wenn sie ihm nicht einen bestimmten Betrag zahlen. Insgesamt sechs Unternehmen waren von der Erpressung betroffen - drei von ihnen gingen auf die Forderungen ein.

Die anderen Drei verzeichneten daraufhin Attacken auf ihre Webseiten. Der Täter nutzte dafür Rechnerkapazitäten, die er sich in Russland angemietet hatte. Von dort aus ließ er die Webserver der Online-Wettbüros so stark mit Anfragen überhäufen, dass sie keine anderen Abrufe mehr verarbeiten konnten. Das soll zu Umsatzeinbußen im sechsstelligen Euro-Bereich geführt haben.

Der Täter wurde nun wegen gewerbsmäßiger Erpressung in Tateinheit mit Computersabotage zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Allerdings kann die Einordnung von DoS-Attacken auch Nutzer treffen, die sich beispielsweise aus einer Protesthaltung heraus an einer DoS-Aktion des Anonymous-Netzwerkes beteiligen. Aus Unwissenheit kann dann durchaus eine Vorstrafe werden.

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DannyTheStyla 15.06.11 20:34

Zitat:

Insgesamt sechs Unternehmen waren von der Erpressung betroffen - drei von ihnen gingen auf die Forderungen ein.
Lol!
___

Zitat:

Der Täter nutzte dafür Rechnerkapazitäten, die er sich in Russland angemietet hatte.
Lol²
___

Mhh bis zu 10 jahre ... Iiih ... mies!

Rygen 16.06.11 18:41

01000111 01110101 01110100 00100000 01110011 01101111 00100001

hardware_freak 16.06.11 18:46

Zitat:

Zitat von Rygen (Beitrag 22397760)
01000111 01110101 01110100 00100000 01110011 01101111 00100001

Gut so!

cooki3monst3r 16.06.11 19:29

@GhostCoD: Hast Du auch irgend was sinnvolles beizutragen?

Zum Thema:

Ich finde es gut, dass diese Kriminellen weggesperrt werden. Wer andere erpresst um sich selbst zu bereichern, hats nicht anders verdient!


Zitat:

Allerdings kann die Einordnung von DoS-Attacken auch Nutzer treffen, die sich beispielsweise aus einer Protesthaltung heraus an einer DoS-Aktion des Anonymous-Netzwerkes beteiligen. Aus Unwissenheit kann dann durchaus eine Vorstrafe werden.
"Unwissenheit", ist klar. "Wir legen mal eben nen Server lahm.. Wie, ist illegal?" Kopf->Tisch

ozonschicht 16.06.11 19:32

Dos Attacken kann man sowieso schlecht nachweisen...

iccke 16.06.11 20:53

@GhostCOD: Jap, und du erkennst auch den Unterschied zwischen nicht unter und bis zu?

Dann is ja gut -.-

iccke 16.06.11 21:29

Zitat:

Zitat von GhostCoD (Beitrag 22398365)
Die Stufen ein total bekloppten DDoS als doppelt so schlimm wie das Zünden einer Atombombe ein. Wo liegt da bitte der Sinn, ich verstehs's nicht...

Ok, dann nehmen wir an A hat eine Atombombe gezündet. Und er kriegt nicht unter 5 Jahre dafür. Also geben wir ihm nur als Beispiel mal hmmm 30 Jahre.
Und B hat eine DDoS Attacke gemacht und dadurch einen Schaden von 3000 € verursacht. Nunja, der kriegt Höchstens 10 Jahre. Also sagen wir mal der kriegt 1 Jahr auf Bewährung.

Und so siehts dann aus mit deinen doppelt so schlimm :rolleyes:

Zitat:

@iccke: Und doch mir sind die Definitionen bekannt danke der nachfrage.
Hast du grad eben Professionell widerlegt.

seeded 16.06.11 21:43

GhostCOD....

erstmal informieren.

Die fünf Jahre gibt es nur, wenn Du es schaffst, eine Atombombe ohne weitere Folgen zu zünden. Ansonsten kommen dann die Strafen für Mord/Totschlag in beliebig vielen Fällen, Körperverletzung und Sachbeschädigung hinzu. Anschließend dürften die fünf Jahre Dein geringstes Problem sein.

cooki3monst3r 17.06.11 07:34

Zitat:

Zitat von hidmen (Beitrag 22398166)
genau das ist ja das gute daran.

Was ist daran bitteschön gut?

Wenn ihr irgendwann mal anfangen solltet, selber Geld zu verdienen und dann jemand daher kommt, und euch um dieses Geld erpresst, denkt ihr vllt. anders darüber.


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